Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Führerschein beantragen

    Um ein Kraftfahrzeug zu führen, wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Diese kann durch den Führerschein nachgewiesen werden. Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie einen Führerschein der Klasse B beantragen.

    Beschreibung

    Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen direkt in der Fahrschule abgegeben werden und die Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.
    Mit einem regulären PKW-Führerschein der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm gefahren werden. Sie können mit der Führerscheinklasse B außerdem Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Für das Transportieren von Anhängern zwischen 750 und 3.500 kg wird zusätzlich ein Anhängerführerschein benötigt (Klasse BE).

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

    ID: S100002_S1000020040000000043

    Beschreibung

    Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.

    Online erledigen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
      Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.

    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Am 6. Dezember 2024 ist die Abteilung Fahrerlaubnis am LBV-Standort Mitte ab 8.30 Uhr geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Am 6. Dezember 2024 ist der LBV-Standort Nord ab 8.30 Uhr geschlossen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe 
    • ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird
    Für den Erwerb der Führerscheinklassen C und D werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Diese finden Sie unter den Einträgen zu LKW- und Busführerscheinen.

      Voraussetzungen

      • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg 
      • Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
      • Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Widerspruch

      Verfahrensablauf

      Nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden und sich dort angemeldet haben, können Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Regel dort abgeben. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte.

      Fristen

      Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nachdem die Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind abgelegt werden. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgen.
      Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

      Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitung erfolgt parallel zur Fahrschulausbildung.

      Kosten

      Die Gebühren betragen zwischen 44,70 EUR bis 73,30 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

      Hinweise (Besonderheiten)

      Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel 2 Jahre.
      Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
       

      Gültigkeit von Führerscheinen
      Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
      Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Hamburg

      Herausgeber

      Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Führerschein (LBV) am 04.10.2024

      Version

      Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

      Stichwörter

      Führerschein, Ersterteilung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Fehlende Sprachbezeichnung

      Sprache: en