Fahrerlaubnis Erteilung

    Führerschein beantragen

    Beschreibung

    Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
    Die Antragsstellende Person muss über einen Hauptwohnsitz in Hamburg verfügen und bei Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters sein.

     

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

    ID: S100002_S1000020040000000043

    Beschreibung

    Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.

    Online erledigen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
      Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.

    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 140-142

    20537 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Langenhorner Chaussee 491

    22419 Hamburg

    Bus 292 Tarpen

    Öffnungszeiten

    Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erste Hilfe 
    • ein Sehtest ( A/B Klassen); Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
    • Ärztliche Gutachten für C/D Klassen (Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D Klassen); Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
    • Führungszeugnis bei D Klassen (Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
    • die Terminbestätigung

    Voraussetzungen

    • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg 
    • Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
    • Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Unterlagen

    Kosten

    Die Gebühren betragen von 44,70 EUR bis 73,30 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
     

    Gültigkeit von Führerscheinen
    Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Klassen behalten ihre Gültigkeit, Ausnahmen sind hier die C- und D-Klassen.
    vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerschein, Ersterteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en