Führerschein beantragen
Beschreibung
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Die Antragsstellende Person muss über einen Hauptwohnsitz in Hamburg verfügen und bei Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters sein.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisWer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erste Hilfe
- ein Sehtest ( A/B Klassen); Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
- Ärztliche Gutachten für C/D Klassen (Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D Klassen); Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- Führungszeugnis bei D Klassen (Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
- die Terminbestätigung
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
- Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurde.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Klassen behalten ihre Gültigkeit, Ausnahmen sind hier die C- und D-Klassen.
vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Führerschein, Ersterteilung