Kfz Ummeldung, Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
Beschreibung
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.
Online-Dienst
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung
Beschreibung
Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.
Online erledigen
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - ZulassungInternetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.
Zahlungsweise
- giropay
- Klassische Kreditkarte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Landesbetrieb Verkehr Harburg (Landesbetrieb Verkehr Harburg)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Am 6. Dezember 2024 ist der LBV-Standort Harburg ab 8.30 Uhr geschlossen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf (Landesbetrieb Verkehr Bergedorf)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr Nord (Landesbetrieb Verkehr Nord)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Nord
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landesbetrieb Verkehr West (Landesbetrieb Verkehr West)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr West
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder eine Abmeldebescheinigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn eine Umkennzeichnung gewünscht ist
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
- Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- falls bisheriger Halter verstorben ist und keine Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I + II) vorliegen: eine Verfügungsberechtigung (z.B. Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag)
- die Terminbestätigung
- einen Firmen-/Vereinsnachweis, aus dem die Hamburger Anschrift hervorgeht (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug) [nicht älter als 3 Monate]
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
Das Fahrzeug kann nur beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umgemeldet werden, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters bereits in Hamburg liegt. Sie können das Auto also erst ummelden, wenn die Ummeldung Ihres Wohnsitzes bereits erfolgt ist und auf Ihren Ausweisdokumenten bereits die neue Hamburger Adresse eingetragen wurde.
- Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
- Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
- Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
- Danach wählen Sie: Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs oder Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs und eine Abmeldung oder Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges und Kennzeichenmitnahme.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 22.01.2024
Stichwörter
Umzug