• Neuallermöhe (Landkreis Neuallermöhe, Hamburg)

Kfz Anmeldung, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.

Beschreibung

Wenn Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.
Durch die Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und sowie ein zugeteiltes Kennzeichen. Nach Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie das Neufahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.

Online-Dienst

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung

ID: S100002_S1000020040000000044

Beschreibung

Internetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.

Online erledigen

  • Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Zulassung
    Internetbasierte An- und Abmeldung, Umschreibung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
    Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen können aktuell ausschließlich mit einem vorab reservierten Kennzeichen erfolgen.

Zahlungsweise

  • giropay
  • Klassische Kreditkarte

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Fahrzeug-Zulassung Mitte (Fahrzeug-Zulassung Mitte)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Mitte

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Mitte

Adresse

Hausanschrift

Ausschläger Weg 100, Haus D

20537 Hamburg

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung Harburg (Fahrzeug-Zulassung Harburg)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Harburg

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Harburg

Adresse

Hausanschrift

Schellerdamm 5-7

21079 Hamburg

Busse 42/154 (Schellerdamm)

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung Bergedorf (Fahrzeug-Zulassung Bergedorf)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Bergedorf

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Bergedorf

Adresse

Hausanschrift

Bergedorfer Straße 74

21033 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung Nord (Fahrzeug-Zulassung Nord)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung Nord

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung Nord

Adresse

Hausanschrift

Langenhorner Chaussee 491

22419 Hamburg

Bus 292 Tarpen

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr; Hinweis: Aus internen und organisatorischen Gründen können bis auf Weiteres keine Zulassungstermine mehr angeboten sowie Spontankunden bedient werden.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Fahrzeug-Zulassung West (Fahrzeug-Zulassung West)

Aktuelles

Fahrzeug-Zulassung West

Beschreibung

Fahrzeug-Zulassung West

Adresse

Hausanschrift

Schnackenburgallee 43

22525 Hamburg

Busse 288 Regerstraße (Ost); S3/S5 (Langenfelde)

Öffnungszeiten

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

 Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)  oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
  • CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
    (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • die Terminbestätigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original (bei Zulassung fabrikneues Wohnmobil)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Bitte beachten Sie, dass bei einer gleichzeitigen Abmeldung Ihres vorigen Fahrzeugs (Termin "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung") zusätzliche Unterlagen notwendig sind. Was Sie für eine Abmeldung brauchen, finden Sie unter Kfz abmelden.

Voraussetzungen

  • Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
  • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg
Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung am Fahrzeug vor. Hierzu ist das Fahrzeug gegebenenfalls vorzuführen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer


i.d.R. taggleich

Kosten

Die Neuzulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können Ihr Fahrzeug auch online zulassen (siehe Link unten unter "LBV Online-Dienste"). Für die Zulassung vor Ort buchen Sie bitte einen Termin.


Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
  • Danach wählen Sie: Zulassung fabrikneues Fahrzeug (außer Wohnmobile) oder Zulassung fabrikneues Wohnmobil oder Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kfz-Zulassung (LBV) am 25.06.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

fabrikneues Kraftfahrzeug zulassen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en