- Altengamme (Landkreis Altengamme, Hamburg)
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Feststellung
Berufsanerkennung Steuerfachangestellte
Sie können Ihren im Ausland erworbenen Beruf anerkennen lassen
Beschreibung
- Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
Beschreibung
Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
Online erledigen
- Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungMenschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Sonstige
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Niedersachsen (Steuerberaterkammer Niedersachsen)
Aktuelles
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Beschreibung
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
DL SOZIALES Steuerfachangeste
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
Für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r findet sich das Antragsformular, dem entnommen kann, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, unter www.stbk-niedersachsen.de
Voraussetzungen
Prüfungsurkunden und -zeugnisse in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung, Arbeitgeberbescheinigungen (Näheres unter www.stbk-niedersachsen.de für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r)
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 5 BQFG
Bearbeitungsdauer
Ein bis drei Monate
Kosten
Gebühren für die Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Ausbildungsberuf 'Steuerfachangestellte/r': 100,-- bis 600,-- Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Steuerberaterkammer Hamburg hat die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r auf die Steuerberaterkammer Niedersachsen übertragen.
Bitte beachten Sie, dass - wie in den Formularen angegeben - einzelne Dokumente wie beglaubigte Abschriften im Original vorzulegen sind. Eine Übermittlung in elektronischer Form reicht insoweit nicht aus.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
BQRL57, Steuerfachangestellte