• Altengamme (Landkreis Altengamme, Hamburg)
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Feststellung

Berufsanerkennung Steuerfachangestellte

Sie können Ihren im Ausland erworbenen Beruf anerkennen lassen

Beschreibung

- Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

Online-Dienst

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

ID: S100002_S1000020040000000164

Beschreibung

Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Sonstige

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Niedersachsen (Steuerberaterkammer Niedersachsen)

Aktuelles

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Beschreibung

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Adenauerallee 20

30175 Hannover

Kontaktperson

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r findet sich das Antragsformular, dem entnommen kann, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, unter www.stbk-niedersachsen.de

Voraussetzungen

Prüfungsurkunden und -zeugnisse in beglaubigter Kopie und deutscher Übersetzung, Arbeitgeberbescheinigungen (Näheres unter www.stbk-niedersachsen.de für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r)

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 5 BQFG

Bearbeitungsdauer

Ein bis drei Monate

Kosten

Gebühren für die Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Ausbildungsberuf 'Steuerfachangestellte/r': 100,-- bis 600,-- Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Steuerberaterkammer Hamburg hat die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung zum Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r auf die Steuerberaterkammer Niedersachsen übertragen.

Bitte beachten Sie, dass - wie in den Formularen angegeben - einzelne Dokumente wie beglaubigte Abschriften im Original vorzulegen sind. Eine Übermittlung in elektronischer Form reicht insoweit nicht aus.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

BQRL57, Steuerfachangestellte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en