EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Gesundheitsfachberufe

    Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Um in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Hierfür wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung geprüft. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können Sie eine Berufserlaubnis bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt eine Gleichwertigkeit nicht vor, müssen Sie zunächst eine Anpassungsmaßnahme (Eignungsprüfung/Anpassungslehrgang) absolvieren, bevor Sie eine Berufserlaubnis erhalten können.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    ID: S100002_S1000020040000000164

    Beschreibung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    (siehe Voraussetzungen)

    Voraussetzungen

    • Antrag + Fragebogen (Original)
    • Diplom/Zeugnis (Original oder beglaubigte Kopie + Übersetzung)
    • Ggf. Konformitätsbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie)
    • Lebenslauf (mit Angaben von/bis, mit Original-Unterschrift)
    • Meldebestätigung oder Stellennachweis oder Absichtserklärung, dass der Beruf zukünftig im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden soll
    • Pass/Ausweis (Kopie)
    • Ggfls. Heiratsurkunde
    • Arbeitsnachweise (falls vorhanden)
    • Stundennachweis/ Nachweis über theoretische und praktische Ausbildung
    • Ggf. Vollmacht (Original)
    • Ggf. Kostenübernahmebestätigung (Original)

    Für die Erteilung der Urkunde nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens sind außerdem erforderlich:

    • Ärztliches Attest
    • Führungszeugnis
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 (Original oder beglaubigte Kopie)

    Rechtsbehelf


    Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Antragstellung 
    Sie stellen Ihre Unterlagen anhand des Merkblattes zusammen, das Sie auf unserer Homepage finden können bzw. das Sie von uns übersandt bekommen haben. Die Unterlagen reichen Sie uns zusammen mit dem Antrag in der erforderlichen Form ein.

    Prüfung der Gleichwertigkeit 
    Die zuständige Stelle prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

    Mögliche Ergebnisse der Prüfung 
    Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung (Merkblatt) ein.

    Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Sie bekommen hierzu weitere Informationen von uns. 

    Fristen

    Keine Fristen für Antragsteller; Im Falle des Nichtbestehens einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung muss diese innerhalb eines Jahres wiederholt werden

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise maximal 3 - 4 Monate

    Kosten

    Es fallen Gebühren für das Anerkennungsverfahren je nach Aufwand bis zu 600 Euro an, zusätzlich ggf. Kosten für Eignungs- bzw. Kenntnisprüfungen, Anpassungslehrgänge oder Sachverständigengutachten.

    Hinweise (Besonderheiten)


     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Anerkennung Gesundheitsfachberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en