• Volksdorf (Landkreis Volksdorf, Hamburg)
Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Eintragung

Berufsanerkennung Ingenieur

Sie erhalten hier weitergehende Informationen zur Berufsanerkennung

Beschreibung

Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und der Beratenden Ingenieure ist die

Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Mitwirken bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf den Gebieten des Ingenieurwesens. Dazu gehört auch die Vertretung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure müssen nach einem Ingenieurstudium mindestens drei Jahre Berufserfahrung erworben haben und ihre Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich ausüben.

Online-Dienst

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

ID: S100002_S1000020040000000164

Beschreibung

Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Sonstige

Ansprechpartner

Hamburgische Ingenieurkammer-Bau (Hamburgische Ingenieurkammer-Bau)

Aktuelles

Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

Beschreibung

Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

Adresse

Hausanschrift

Grindelhof 40

20146 Hamburg

Busse 4/5 Grindelhof

Öffnungszeiten

Mo 9-15, Di-Do 9-14, Fr 9-13 Uhr

Kontaktperson

Zahlungsweisen

Überweisung auf das Konto IBAN: DE26 20050550 1280161041, bei der Hamburger Sparkasse, BIC: HASPDEHHXXX

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des Ausbildungsabschlusses
  • Nötigenfalls Nachweise der dreijährigen Berufserfahrung
  • sonstige Befähigungsnachweise (z.B. zu beruflichen Weiterbildungen)
  • Nachweise über praktische Arbeiten, z.B. Pläne etc.
  • Nötigenfalls Nachweis der Berechtigung, den Beruf im Herkunftsland auszuüben.

http://www.hikb.de/service/merkblaetter

Voraussetzungen

Ist der Beruf der/s Ingenieurs/in in einem EU-Mitgliedsstaat als Herkunftsstaat reglementiert, muss grundsätzlich neben einem gleichwertigem Studium eine dreijährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums nachgewiesen werden. Ein gleichwertiger Abschluss liegt vor, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen Abschluss und dem entsprechenden deutschen Abschluss bestehen. Erforderlich ist, dass die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs im Herkunftsland gegeben ist.

Ist der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert, muss nachgewiesen werden, dass der Beruf vollzeitlich zwei Jahre (ab 2016 ein Jahr) lang in den vorhergehenden zehn Jahren ausgeübt wurde und eines oder mehrerer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise existieren.

Entsprechendes gilt für Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung Ausbildungsnachweise nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft eine Gleichstellung ergibt.

In jedem Fall muss zusätzlich zur Berufsbezeichnung 'Ingenieur/in' für die Verwendung der Berufsbezeichnungen 'Beratende Ingenieurin bzw. Beratender Ingenieur in Hamburg die Berufstätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen,
Gebühren- und Auslagenordnung der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau: http://www.hikb.de/service/gesetze

Bearbeitungsdauer

Dauer des Verfahrens: Höchstens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Kosten

256 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Ingenieurin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en