Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Eintragung

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, beratender Ingenieur

    Beschreibung

    Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und der Beratenden Ingenieure ist die

    Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Mitwirken bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf den Gebieten des Ingenieurwesens. Dazu gehört auch die Vertretung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure müssen nach einem Ingenieurstudium mindestens drei Jahre Berufserfahrung erworben haben und ihre Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich ausüben.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    ID: S100002_S1000020040000000164

    Beschreibung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Ansprechpartner

    Hamburgische Ingenieurkammer-Bau (Hamburgische Ingenieurkammer-Bau)

    Aktuelles

    Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

    Beschreibung

    Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelhof 40

    20146 Hamburg

    Busse 4/5 Grindelhof

    Öffnungszeiten

    Mo 9-15, Di-Do 9-14, Fr 9-13 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Überweisung auf das Konto IBAN: DE26 20050550 1280161041, bei der Hamburger Sparkasse, BIC: HASPDEHHXXX

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis des Ausbildungsabschlusses
    • Nötigenfalls Nachweise der dreijährigen Berufserfahrung
    • sonstige Befähigungsnachweise (z.B. zu beruflichen Weiterbildungen)
    • Nachweise über praktische Arbeiten, z.B. Pläne etc.
    • Nötigenfalls Nachweis der Berechtigung, den Beruf im Herkunftsland auszuüben.

    http://www.hikb.de/service/merkblaetter

    Voraussetzungen

    Ist der Beruf der/s Ingenieurs/in in einem EU-Mitgliedsstaat als Herkunftsstaat reglementiert, muss grundsätzlich neben einem gleichwertigem Studium eine dreijährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums nachgewiesen werden. Ein gleichwertiger Abschluss liegt vor, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen Abschluss und dem entsprechenden deutschen Abschluss bestehen. Erforderlich ist, dass die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs im Herkunftsland gegeben ist.

    Ist der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert, muss nachgewiesen werden, dass der Beruf vollzeitlich zwei Jahre (ab 2016 ein Jahr) lang in den vorhergehenden zehn Jahren ausgeübt wurde und eines oder mehrerer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise existieren.

    Entsprechendes gilt für Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung Ausbildungsnachweise nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft eine Gleichstellung ergibt.

    In jedem Fall muss zusätzlich zur Berufsbezeichnung 'Ingenieur/in' für die Verwendung der Berufsbezeichnungen 'Beratende Ingenieurin bzw. Beratender Ingenieur in Hamburg die Berufstätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen,
    Gebühren- und Auslagenordnung der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau: http://www.hikb.de/service/gesetze

    Bearbeitungsdauer

    Dauer des Verfahrens: Höchstens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

    Kosten

    256 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ingenieurin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en