Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Psychotherapie
Beschreibung
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
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Online erledigen
- Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungMenschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Kontaktperson
LPA- Heilpraktiker Psychotherapie
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
2. Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (incl. einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang)
3. Geburtsurkunde,
bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
4. Identitätsnachweis
bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
5. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
das zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf
6. Ärztliche Bescheinigung
7. Ausbildungsnachweis(e)
Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Psychotherapeutenberufs im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden (z.B. Diplom).
8. Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)
der die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind.
9. Berufszulassungsurkunden (sofern zutreffend)
anderer Staaten (weltweit).
10. Bisher erteilte Berufserlaubnisse (sofern zutreffend)
in der Bundesrepublik Deutschland.
11. Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit (sofern zutreffend)
12. Nachweise über Fachweiterbildungen (sofern zutreffend)
13. Nachweis über Deutschkenntnisse (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) des Europarates)
Nachweis über allgemeine Deutschkenntnisse (bestandene Prüfung auf dem Niveau B2) und bestandene Fachsprachprüfung auf dem Niveau GER – C2 oder Nachweis über Entbehrlichkeit (Muttersprache, Ausbildung auf Deutsch, 10 Jahre Deutsche Schulbildung)
14. Stellennachweis / Absichtserklärung
Voraussetzungen
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie die Bearbeitung eines Antrages auf Approbation sind die folgenden Unterlagen (im Original bzw. beglaubigter Kopie und ggf. übersetzt) vorzulegen:
1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
2. Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (incl. einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang)
3. Geburtsurkunde,
bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
4. Identitätsnachweis
bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
5. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
das zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf
6. Ärztliche Bescheinigung
7. Ausbildungsnachweis(e)
Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Psychotherapeutenberufs im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden (z.B. Diplom).
8. Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)
der die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind.
9. Berufszulassungsurkunden (sofern zutreffend) anderer Staaten (weltweit).
10. Bisher erteilte Berufserlaubnisse (sofern zutreffend)
in der Bundesrepublik Deutschland.
11. Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit (sofern zutreffend)
12. Nachweise über Fachweiterbildungen (sofern zutreffend)
13. Nachweis über Deutschkenntnisse (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) des Europarates)
- allgemein: Nachweis durch Vorlage eines Zertifikates über eine bestandene Prüfung mindestens auf dem Niveau C1, oder alternativ durch persönliche Vorsprache
14. Stellennachweis / Absichtserklärung
Rechtsgrundlage(n)
- Psychotherapeutengesetz
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Heilpraktiker (Sozialbehörde) am 19.10.2023
Stichwörter
Therapeutin / Therapeut