Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Psychotherapie

    Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Berufsanerkennung in der Psychotherapie.

    Beschreibung

    Gemäß § 1 Abs. 3 PsychThG ist die Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    ID: S100002_S1000020040000000164

    Beschreibung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegende Unterlagen (im Original bzw. beglaubigter Kopie und ggf. übersetzt):
    1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
    2. Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (incl. einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang)
    3. Geburtsurkunde,
    bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
    4. Identitätsnachweis
    bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
    5. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
    das zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf
    6. Ärztliche Bescheinigung
    7. Ausbildungsnachweis(e)
    Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Psychotherapeutenberufs im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden (z.B. Diplom).
    8. Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)
    der die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung  und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind.
    9. Berufszulassungsurkunden (sofern zutreffend)
    anderer Staaten (weltweit).
    10. Bisher erteilte Berufserlaubnisse (sofern zutreffend)
    in der Bundesrepublik Deutschland.
    11. Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit (sofern zutreffend)
    12. Nachweise über Fachweiterbildungen (sofern zutreffend)
    13. Nachweis über Deutschkenntnisse (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) des Europarates)
    Nachweis über allgemeine Deutschkenntnisse (bestandene Prüfung auf dem Niveau B2) und bestandene Fachsprachprüfung auf dem Niveau GER – C2 oder Nachweis über Entbehrlichkeit (Muttersprache, Ausbildung auf Deutsch, 10 Jahre Deutsche Schulbildung)
    14. Stellennachweis / Absichtserklärung

    Voraussetzungen

    Geprüft wird, ob eine Gleichwertigkeit zwischen der vorgelegten ausländischen Ausbildung und der hiesigen Ausbildung anerkannt werden kann. Hierfür ist die Vorlage der weiter unten aufgeführten Dokumente notwendig. Diese müssen ggf. in beglaubigter Kopie und übersetzt eingereicht werden. Sodann erfolgt ein inhaltlicher Abgleich der vorgelegten Ausbildung mit der Hamburgischen Ausbildung. Sofern dieser wesentliche Unterschiede bzw. Defizite zum Ergebnis hat, bedarf es einer Kenntnisprüfung vor dem Landesprüfungsamt, andernfalls wird die Gleichwertigkeit anerkannt.

    Für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie die Bearbeitung eines Antrages auf Approbation sind die folgenden Unterlagen (im Original bzw. beglaubigter Kopie und ggf. übersetzt) vorzulegen:

    1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
    2. Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (incl. einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang)
    3. Geburtsurkunde,
    bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
    4. Identitätsnachweis
    bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
    5. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
    das zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf
    6. Ärztliche Bescheinigung
    7. Ausbildungsnachweis(e)

    Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Psychotherapeutenberufs im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden (z.B. Diplom).
    8. Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)
    der die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung  und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind.
    9. Berufszulassungsurkunden (sofern zutreffend) anderer Staaten (weltweit).
    10. Bisher erteilte Berufserlaubnisse (sofern zutreffend)
    in der Bundesrepublik Deutschland.
    11. Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit (sofern zutreffend)
    12. Nachweise über Fachweiterbildungen (sofern zutreffend)
    13. Nachweis über Deutschkenntnisse (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) des Europarates)
    - allgemein: Nachweis durch Vorlage eines Zertifikates über eine bestandene Prüfung mindestens auf dem Niveau C1, oder alternativ durch persönliche Vorsprache
    14. Stellennachweis / Absichtserklärung

    Rechtsgrundlage(n)

    • Psychotherapeutengesetz
    • Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Verfahrens ist einzelfallbezogen. In der Regel ist bei Ausbildung in sogenannten Drittländern ein Auskunftsersuchen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn erforderlich.

    Kosten

    Für die Bearbeitung eines Approbationsantrages wird derzeit eine Verwaltungsgebühr von 120,00 EUR - 850,00 EUR erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Amtliche Urkunden die außerhalb von Deutschland erstellt worden sind, müssen durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt sein. Information hierzu unter: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Allgemein/Urkundenverkehr.html. Ausländische Bescheinigungen sind mit beglaubigten Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern vorzulegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Heilpraktiker (Sozialbehörde) am 19.10.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Therapeutin / Therapeut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en