• Wellingsbüttel (Landkreis Wellingsbüttel, Hamburg)
Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung

Berufsanerkennung Fachtierarzt

Sie erhalten hier weitergehende Informationen zur Berufsanerkennung

Beschreibung

Bei Fachtierärztinnen und Fachtierärzten handelt es sich nicht um eigenständige Berufe. Die jeweiligen Titel stellen Zusatzbezeichnungen dar, die an Tierärztinnen und Tierärzte (reglementierter Beruf) aufgrund einer gesonderten fachlichen Weiterbildung verliehen werden. Insofern ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation gerade keine zwingende Bedingung für die Aufnahme der Tätigkeit. In Hamburg sind die folgenden Bezeichnungen anerkennungsfähig:
  1. Theoretische Veterinärmedizin,
  2. Tierhaltung und Tiervermehrung,
  3. Lebensmittel tierischer Herkunft,
  4. Klinische Veterinärmedizin,
  5. Methodisch-technische Veterinärmedizin,
  6. Ökologie,
  7. Öffentliches Veterinärwesen

Online-Dienst

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

ID: S100002_S1000020040000000164

Beschreibung

Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Sonstige

Ansprechpartner

Tierärztekammer Hamburg (Tierärztekammer Hamburg)

Aktuelles

Tierärztekammer Hamburg

Beschreibung

Tierärztekammer Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Sternstraße 106

20357 Hamburg

U3/Bus 3/17 Feldstraße (Heiligengeistfeld), S2/S5/U3/Busse 15/181 Sternschanze

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

Überweisung gemäß Zahlungsaufforderung (ergeht aufgrund Gebührenbescheides)

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Antrag sowie detaillierte Nachweise der jeweils einschlägigen Weiterbildungsqualifikation, ggf. Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit - jeweils möglichst mit Übersetzung.

Voraussetzungen

vollständige Nachweise über die tierärztliche Approbation oder eine Berufsausübungserlaubnis gemäß § 11 der Bundestierärzteordnung und die entsprechenden Qualifikations- bzw. Weiterbildungsnachweise, sowie Nachweise über Art und Dauer entsprechender Berufserfahrung - möglichst zusammen mit einer Übersetzung.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Zwischen 3 und 24 Monate. Die Dauer hängt insbesondere auch davon ab, inwieweit und in welchem Umfang Nachübersetzungen bzw. Ergänzungsmaßnahmen erforderlich sind, da das Verfahren ggf. erst danach abgeschlossen werden kann.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen beträgt der Gebührenrahmen zwischen 45 und 350 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anerkennung eines Fachtierarzttitels ist keine Voraussetzung für die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (s.o.). Die für den Berufszugang (Tierarztberuf) notwendigen Voraussetzungen richten sich nach § 4 Bundestierärzteordnung (BTÄO). Die Anerkennung als Tierarzt als Berufszugangsbeschränkung ist bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (V11) zu beantragen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Veterinärmediziner/Veterinärmedizinerin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en