• Altengamme (Landkreis Altengamme, Hamburg)
Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Architektur) Eintragung

Berufsanerkennung Architekten

Sie erhalten hier Informationen für die Berufsanerkennung Architekt

Beschreibung

Architekten und Architektinnen entwerfen Bauwerke und städtebauliche Anlagen vorwiegend im Bereich Hochbau. Sie planen und überwachen die Ausführung des Baus. Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie gestalterische, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte.

Online-Dienst

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

ID: S100002_S1000020040000000164

Beschreibung

Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Sonstige

Ansprechpartner

Hamburgische Architektenkammer (Hamburgische Architektenkammer)

Aktuelles

Hamburgische Architektenkammer

Beschreibung

Hamburgische Architektenkammer

Adresse

Hausanschrift

Grindelhof 40

20146 Hamburg

Busse 4/5 Grindelhof

Öffnungszeiten

Mo-Mi 9-15.30, Do 9-17, Fr 9-13 Uhr

Kontaktperson

Zahlungsweisen

Überweisung auf das Konto IBAN: DE14 20050550 1280161645, bei der Hamburger Sparkasse, BIC: HASPDEHHXXX

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des Ausbildungsabschlusses
  • Nötigenfalls Nachweise der zweijährigen Berufserfahrung
  • sonstige Befähigungsnachweise (z.B. zu beruflichen Weiterbildungen)
  • Nachweise über praktische Arbeiten, z.B. Pläne etc.
  • Nötigenfalls Nachweis der Berechtigung, den Beruf im Herkunftsland auszuüben.

www.eintragung.akhh.de

Voraussetzungen

Abschlüsse aus EU/EWR/Schweiz
  • In der Regel werden Hochschuldiplome der Fachrichtung Architektur aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz automatisch anerkannt, wenn die Berechtigung im Herkunftsland nach der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entsprechend notifiziert ist. Dann findet keine Gleichwertigkeitsprüfung des absolvierten Studienabschlusses statt.
  • Wenn der Abschluss nicht im EU-Herkunftsland nach der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entsprechend notifiziert ist, ist eine gleichwertige Hochschulausbildung sowie eine zweijährige Berufserfahrung nach Hochschulabschluss nachzuweisen.

Abschlüsse aus Nicht-EU-/EWR-Staaten

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschuldiploms mit dem entsprechenden deutschen Abschluss festgestellt wird und eine zweijährige Berufserfahrung nach Hochschulabschluss nachgewiesen wird.

Rechtsgrundlage(n)

Hamburgisches Architektengesetz, Kostenordnung der Hamburgischen Architektenkammer: www.recht.akhh.de

Bearbeitungsdauer

Dauer des Verfahrens: Höchstens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, in bestimmten Fällen ist diese Frist um einen Monat verlängerbar.

Kosten

Entweder 250 Euro (bei bloßer Dienstleistung in Hamburg ohne Ansässigkeit in Deutschland und ohne Eintragung in die Architektenliste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland) oder 300 Euro (bei Ansässigkeit in Hamburg für einen notwendigen Antrag auf Eintragung in die Architektenliste).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Architektin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en