Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Architektur) Eintragung

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Architekt

    Beschreibung

    Architekten und Architektinnen entwerfen Bauwerke und städtebauliche Anlagen vorwiegend im Bereich Hochbau. Sie planen und überwachen die Ausführung des Baus. Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen sie gestalterische, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    ID: S100002_S1000020040000000164

    Beschreibung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Ansprechpartner

    Hamburgische Architektenkammer (Hamburgische Architektenkammer)

    Aktuelles

    Hamburgische Architektenkammer

    Beschreibung

    Hamburgische Architektenkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelhof 40

    20146 Hamburg

    Busse 4/5 Grindelhof

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 9-15.30, Do 9-17, Fr 9-13 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Überweisung auf das Konto IBAN: DE14 20050550 1280161645, bei der Hamburger Sparkasse, BIC: HASPDEHHXXX

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis des Ausbildungsabschlusses
    • Nötigenfalls Nachweise der zweijährigen Berufserfahrung
    • sonstige Befähigungsnachweise (z.B. zu beruflichen Weiterbildungen)
    • Nachweise über praktische Arbeiten, z.B. Pläne etc.
    • Nötigenfalls Nachweis der Berechtigung, den Beruf im Herkunftsland auszuüben.

    www.eintragung.akhh.de

    Voraussetzungen

    Abschlüsse aus EU/EWR/Schweiz
    • In der Regel werden Hochschuldiplome der Fachrichtung Architektur aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz automatisch anerkannt, wenn die Berechtigung im Herkunftsland nach der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entsprechend notifiziert ist. Dann findet keine Gleichwertigkeitsprüfung des absolvierten Studienabschlusses statt.
    • Wenn der Abschluss nicht im EU-Herkunftsland nach der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entsprechend notifiziert ist, ist eine gleichwertige Hochschulausbildung sowie eine zweijährige Berufserfahrung nach Hochschulabschluss nachzuweisen.

    Abschlüsse aus Nicht-EU-/EWR-Staaten

    Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschuldiploms mit dem entsprechenden deutschen Abschluss festgestellt wird und eine zweijährige Berufserfahrung nach Hochschulabschluss nachgewiesen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hamburgisches Architektengesetz, Kostenordnung der Hamburgischen Architektenkammer: www.recht.akhh.de

    Bearbeitungsdauer

    Dauer des Verfahrens: Höchstens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, in bestimmten Fällen ist diese Frist um einen Monat verlängerbar.

    Kosten

    Entweder 250 Euro (bei bloßer Dienstleistung in Hamburg ohne Ansässigkeit in Deutschland und ohne Eintragung in die Architektenliste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland) oder 300 Euro (bei Ansässigkeit in Hamburg für einen notwendigen Antrag auf Eintragung in die Architektenliste).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Architektin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en