Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Neuropsychologische Therapie (entspricht Klinische Neuropsychologie M-WBO)
Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Berufsanerkennung in der neuropsychologischen Therapie beziehungsweise klinischen Neuropsychologie.
Beschreibung
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können approbierte Psychologische Psychotherapeuten und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen neuropsychologischen Weiterbildung mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen.
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
Beschreibung
Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
Online erledigen
- Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungMenschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Psychotherapeutenkammer Hamburg (Psychotherapeutenkammer Hamburg)
Aktuelles
Psychotherapeutenkammer Hamburg
Beschreibung
Psychotherapeutenkammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Kontaktperson
Psychotherapeutenkammer Hamburg
erforderliche Unterlagen
1. Die Approbation oder Berufserlaubnis
2. ein Identitätsnachweis,
3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,
4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis
5. in Fällen des Absatzes 2 WBO § 16 Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten 5 Jahre
6. in Fällen des Absatzes 3 WBO § 16 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit
7. für den Fall, dass in anderen Mitgliedstaaten ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittländern absolviert wurde, Unterlagen darüber, dass
a) die Weiterbildung in der betreffenden Einrichtung von der zuständigen Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates offiziell bescheinigt worden ist,
b) dieser dem entspricht, der verliehen worden wäre, wenn der Weiterbildungsgang vollständig im Ausstellungsmitgliedsstaat absolviert worden wäre, und
c) damit im Hoheitsgebiet des Ausstellungsmitgliedstaates dieselben beruflichen Rechte verliehen werden.
2. ein Identitätsnachweis,
3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,
4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis
5. in Fällen des Absatzes 2 WBO § 16 Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten 5 Jahre
6. in Fällen des Absatzes 3 WBO § 16 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit
7. für den Fall, dass in anderen Mitgliedstaaten ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittländern absolviert wurde, Unterlagen darüber, dass
a) die Weiterbildung in der betreffenden Einrichtung von der zuständigen Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates offiziell bescheinigt worden ist,
b) dieser dem entspricht, der verliehen worden wäre, wenn der Weiterbildungsgang vollständig im Ausstellungsmitgliedsstaat absolviert worden wäre, und
c) damit im Hoheitsgebiet des Ausstellungsmitgliedstaates dieselben beruflichen Rechte verliehen werden.
Soweit die unter Nrn. 1 bis 7 genannten Unterlagen und Bescheinigungen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Darüber hinaus s. PTK-Hamburg WBO § 15 und 16 sowie Abschnitt B
Voraussetzungen
Antragstellung an die Psychotherapeutenkammer Hamburg
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
4 Monate, längere Bearbeitungsdauer möglich, hängt ab von der Aussagefähigkeit der vorgelegten Unterlagen und des Umfangs der erforderlichen Überprüfung
Kosten
Gebühren für die Prüfung von Antragsunterlagen gem. der aktuellen Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg
Hinweise (Besonderheiten)
Telefonische Anfragen montags bis freitags von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr unter Tel. +49 (0)40 226 226 060 oder per E-Mail an weiterbildung@ptk-hamburg.de.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
Stichwörter
Therapeutin / Therapeut