Approbation als Tierarzt ErteilungOnline erledigen

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Tierärztin/Tierarzt

    Beschreibung

    Wer sich nach einem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierarzt niederlassen oder angestellt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
     
    Die Freie und Hansestadt Hamburg erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Hamburg ausgeübt werden soll.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    ID: S100002_S1000020040000000164

    Beschreibung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern (in beglaubigter Kopie)
    • wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) (in beglaubigter Kopie)
    • gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass) (in beglaubigter Kopie)
    • lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise)
    • ärztliches Attest (im Original)
      • Dieses muss von einer/einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin/Arzt ausgestellt und unterschrieben sein und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen. Sollte der Praxis- oder Klinikstempel nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine deutsche Übersetzung des Stempels erforderlich.
      • Es darf bei Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
    • Führungszeugnis der Belegart „O“
      • Falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
      • In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen unter Angabe des Verwendungszwecks "Approbation als Tierarzt/Tierärztin". Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
    •  Nachweis der Straffreiheit
      • Vorlage von Strafregisterauszügen aus allen Ländern, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten hat.
      • Die Strafregisterauszüge dürfen bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.
      • Diese Auszüge sind jeweils in beglaubigter Kopie einzureichen.
      • Zusätzlich ein Führungszeugnis der Belegart „O“, falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat (s.o.).
      • In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen.
      • Das Führungszeugnis wird direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
      • Das Führungszeugnis darf bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.
    • Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
      • Ausbildungsnachweis wie z. B. Diplom
      • ggf. weitere landesspezifische Nachweise
      • Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten
      • ggf. Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika 
    •  Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat (in beglaubigter Kopie)
    • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)(Wird aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bereits ausgeübt wurde, benötigt. Diese Bescheinigung darf bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.) 
    • ggf. Nachweise über Tätigkeit im Heilberuf (z. B. Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse)(im Original oder in beglaubigter Kopie) 
    •  ggf. Curriculum/Studienbuch (im Original) 
    •  Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse (in beglaubigter Kopie)(Es ist das Zertifikat eines ALTE-zertifizierten Sprachinstituts auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorzulegen.)

    Voraussetzungen

    Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich, da es auf den Einzelfall ankommt.

    Kosten

    Die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt gemäß § 4 Absatz 1 oder 2 der Bundes-Tierärzteordnung ist gebührenpflichtig und wird aufwandsbezogen gemäß der Anlage Teil I der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV) (hier Tarifnummer 6.1) innerhalb des Gebührenrahmens von 125,00-360,00 € abgerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Termine nur auf Anfrage
    • im Fall der Anerkennung von Abschlüssen, die nicht in der EU erworben wurden, ist üblicherweise der Nachweis einer erforderlichen Kenntnisstandprüfung erforderlich - die Voraussetzungen sind in Absprache mit der zuständigen Stelle zu klären
    • vor einem Termin sollten alle Unterlagen vollständig eingereicht sein - bei Abschlüssen außerhalb der EU bietet sich an, zunächst nur eine Übersetzung des Abschlusses zu übersenden, damit vorab die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit geprüft werden kann
    • grundsätzlich findet eine Anerkennungsprüfung nur statt, wenn die tierärztliche Tätigkeit in Hamburg ausgeübt werden soll

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Flörke, Christine am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Tierarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en