Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Lebensmittelchemie

    Hier erhalten Sie Informationen zu Ihrer Berufsanerkennung als Lebensmittelchemikerin beziehungsweise Lebensmittelchemiker.

    Beschreibung

    Der Beruf des Lebensmittelchemikers bzw. der Lebensmittelchemikerin ist reglementiert. Wer die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker führen will, bedarf der Erlaubnis.

    Online-Dienst

    Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

    ID: S100002_S1000020040000000164

    Beschreibung

    Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Öffnungszeiten

    Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegende Unterlagen (im Original, bzw. beglaubigter Kopie und ggf. übersetzt):
    1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
    2. eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
    3. ein Identitätsnachweis,
    4. im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise,
    5. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
    , sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind,
    6. Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, sowie
    7. Erteilter Bescheid eines anderen Landes. (Sofern vorhanden)
    8. Ärztliche Bescheinigung
    9. Lebenslauf
    10. Nachweis über Deutschkenntnisse
    , mindestens Level B2
    11. Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0,
    12. Geburtsurkunde
    , bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
    13. Absichtserklärung, dass der Beruf der/des Lebensmittelchemikerin/Lebensmittelchemikers zukünftig in Hamburg ausgeübt werden soll.

    Voraussetzungen

    Geprüft wird, ob eine Gleichwertigkeit zwischen der vorgelegten ausländischen Ausbildung und der hiesigen Ausbildung anerkannt werden kann. Hierfür ist die Vorlage der weiter unten aufgeführten Dokumente notwendig. Diese  müssen ggf. in beglaubigter Kopie und übersetzt eingereicht werden. Sodann erfolgt ein inhaltlicher Abgleich der vorgelegten Ausbildung mit der Hamburgischen Ausbildung. Sofern dieser wesentliche Defizite zum Ergebnis hat, bedarf es einer Anpassungsmaßnahme (Eignungs- Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang), andernfalls wird die Gleichwertigkeit anerkannt.

    Vorzulegende Unterlagen für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung der Erlaubnis: Siehe 'Unterlagen' (im Original, bzw. beglaubigter Kopie und ggf. übersetzt)

    Landesprüfungsamt Lebensmittelchemie Hamburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Verfahrens ist einzelfallbezogen

    Kosten

    Gebührentarif Nr. 1.1.6
    125,00€ bis 260,00 €
     
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 19.10.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Lebensmittelchemikerin / Lebensmittelchemiker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en