• Francop (Landkreis Francop, Hamburg)

Ausnahmegenehmigung, Fristverlängerung Führerscheinprüfung

In bestimmten Fällen können Sie eine längere Frist für Ihre praktische Führerscheinprüfung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben, haben Sie 12 Monate Zeit, Ihre praktische Fahrprüfung abzulegen. In besonderen Einzelfällen kann diese Frist um bis zu 3 Monate verlängert werden. Zum Beispiel wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung nicht dazu in der Lage sind, Fahrstunden zu nehmen beziehungsweise Ihre praktische Fahrprüfung zu machen.
Sie müssen die Fristverlängerung rechtzeitig beantragen. Können diese Fristen nicht gehalten werden, muss über die Fahrschule ein neuer Antrag gestellt werden, da die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Damit fallen auch erneut die Anmeldegebühren an.

Online-Dienst

Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr

ID: S100002_S1000020040000000176

Beschreibung

In diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW  beantragt werden.

Online erledigen

  • Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr
    In diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW  beantragt werden.

Zahlungsweise

  • Überweisung/Zahlschein

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Ansprechpartner

Ausnahme-Genehmigungs-Management (Ausnahme-Genehmigungs-Management)

Aktuelles

Ausnahme-Genehmigungs-Management

Beschreibung

Ausnahme-Genehmigungs-Management

Adresse

Hausanschrift

Ausschläger Weg 100, Haus D

20537 Hamburg

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

Öffnungszeiten

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  •  Ausbildungsnachweis der Fahrschule
  • ärztliches Attest aus dem hervor geht, dass der/die Fahrschüler/-in  keine Fahrstunden aus medizinischen Gründen nehmen durfte. Der Zeitraum der Erkrankung muss mindestens einen Monat betragen und muss exakt auf dem Attest nachgewiesen sein.

Voraussetzungen

  • es muss ein dringlicher Einzelfall vorliegen, der individuell vom Landesbetrieb Verkehr zu prüfen und entscheiden ist
  • die 12-Monats-Frist darf noch nicht abgelaufen sein
  • es dürfen keine Fahrstunden innerhalb des Zeitraumes der Krankheit genommen werden
  • es darf maximal eine zeitliche Lücke von einem Monat zwischen den genommenen praktischen Fahrstunden bestehen (Ausnahme bei Vorlage eines entsprechenden Attestes, welches dies begründet).

Rechtsgrundlage(n)

§ 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__74.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html

Rechtsbehelf

  Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

Verfahrensablauf

Nutzen Sie für die Beantragung gern unser digitales Antragsverfahren (Link zum Online-Dienst Führerschein Theoriefristverlängerung unter dem Reiter Links). Alternativ können Sie Ihren Antrag auch postalisch oder per E-Mail stellen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. mitgeschickt werden.
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen das Ergebnis per Post zu.
Rückfragen ihrerseits oder seitens des LBV können über das digitale Antragsverfahren abgewickelt werden oder telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.

Fristen

Sie müssen die Fristverlängerung innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen Ihrer Theorieprüfung beantragen.

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 - 6 Wochen.

Kosten

60,00 EUR.
Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsfrist um maximal drei Monate verlängert werden kann.

Wenn Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung nicht rechtzeitig einreichen, oder Ihr Antrag nicht genehmigt werden kann, müssen Sie die theoretische Prüfung erneut ablegen. Dies bedeutet, dass Sie auch erneut Anmeldegebühren zahlen müssen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ausnahmen (LBV) am 03.01.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Theorieprüfung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en