- Neuengamme (Landkreis Neuengamme, Hamburg)
Ausnahmegenehmigung, Fristverlängerung Führerscheinprüfung
Beschreibung
Wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben, haben Sie 12 Monate Zeit, Ihre praktische Fahrprüfung abzulegen. In besonderen Einzelfällen kann diese Frist um bis zu 3 Monate verlängert werden. Zum Beispiel wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung nicht dazu in der Lage sind, Fahrstunden zu nehmen beziehungsweise Ihre praktische Fahrprüfung zu machen.
Sie müssen die Fristverlängerung rechtzeitig beantragen. Können diese Fristen nicht gehalten werden, muss über die Fahrschule ein neuer Antrag gestellt werden, da die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Damit fallen auch erneut die Anmeldegebühren an.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr
Beschreibung
Online erledigen
- Ausnahmegenehmigungen rund um den VerkehrIn diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW beantragt werden.
Zahlungsweise
- Überweisung/Zahlschein
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Ausnahme-Genehmigungs-Management (Ausnahme-Genehmigungs-Management)
Aktuelles
Ausnahme-Genehmigungs-Management
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig
Kontaktperson
Ausnahmegenehmigungen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 58-2492
Fax: +49 40 4279-28240
E-Mail: ausnahmen@lbv.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsnachweis der Fahrschule
- ärztliches Attest aus dem hervor geht, dass der/die Fahrschüler/-in keine Fahrstunden aus medizinischen Gründen nehmen durfte. Der Zeitraum der Erkrankung muss mindestens einen Monat betragen und muss exakt auf dem Attest nachgewiesen sein.
Voraussetzungen
- es muss ein dringlicher Einzelfall vorliegen, der individuell vom Landesbetrieb Verkehr zu prüfen und entscheiden ist
- die 12-Monats-Frist darf noch nicht abgelaufen sein
- es dürfen keine Fahrstunden innerhalb des Zeitraumes der Krankheit genommen werden
- es darf maximal eine zeitliche Lücke von einem Monat zwischen den genommenen praktischen Fahrstunden bestehen (Ausnahme bei Vorlage eines entsprechenden Attestes, welches dies begründet).
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__74.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen das Ergebnis per Post zu.
Rückfragen ihrerseits oder seitens des LBV können über das digitale Antragsverfahren abgewickelt werden oder telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung nicht rechtzeitig einreichen, oder Ihr Antrag nicht genehmigt werden kann, müssen Sie die theoretische Prüfung erneut ablegen. Dies bedeutet, dass Sie auch erneut Anmeldegebühren zahlen müssen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ausnahmen (LBV) am 03.01.2022
Stichwörter
Theorieprüfung