Ausnahmegenehmigung, Fristverlängerung Führerscheinprüfung

    In bestimmten Fällen können Sie eine längere Frist für Ihre praktische Führerscheinprüfung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben, haben Sie 12 Monate Zeit, Ihre praktische Fahrprüfung abzulegen. In besonderen Einzelfällen kann diese Frist um bis zu 3 Monate verlängert werden. Zum Beispiel wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung nicht dazu in der Lage sind, Fahrstunden zu nehmen beziehungsweise Ihre praktische Fahrprüfung zu machen.
    Sie müssen die Fristverlängerung rechtzeitig beantragen. Können diese Fristen nicht gehalten werden, muss über die Fahrschule ein neuer Antrag gestellt werden, da die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Damit fallen auch erneut die Anmeldegebühren an.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr

    ID: S100002_S1000020040000000176

    Beschreibung

    In diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW  beantragt werden.

    Online erledigen

    • Ausnahmegenehmigungen rund um den Verkehr
      In diesem Onlineverfahren des Landesbetriebs Verkehr können Ausnahmegenehmigungen zu verschiedenen Themen rund um das Parken sowie für die Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung oder auch Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW  beantragt werden.

    Zahlungsweise

    • Überweisung/Zahlschein

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Ausnahme-Genehmigungs-Management (Ausnahme-Genehmigungs-Management)

    Aktuelles

    Ausnahme-Genehmigungs-Management

    Beschreibung

    Ausnahme-Genehmigungs-Management

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    •  Ausbildungsnachweis der Fahrschule
    • ärztliches Attest aus dem hervor geht, dass der/die Fahrschüler/-in  keine Fahrstunden aus medizinischen Gründen nehmen durfte. Der Zeitraum der Erkrankung muss mindestens einen Monat betragen und muss exakt auf dem Attest nachgewiesen sein.

    Voraussetzungen

    • es muss ein dringlicher Einzelfall vorliegen, der individuell vom Landesbetrieb Verkehr zu prüfen und entscheiden ist
    • die 12-Monats-Frist darf noch nicht abgelaufen sein
    • es dürfen keine Fahrstunden innerhalb des Zeitraumes der Krankheit genommen werden
    • es darf maximal eine zeitliche Lücke von einem Monat zwischen den genommenen praktischen Fahrstunden bestehen (Ausnahme bei Vorlage eines entsprechenden Attestes, welches dies begründet).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__74.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html

    Rechtsbehelf

      Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie für die Beantragung gern unser digitales Antragsverfahren (Link zum Online-Dienst Führerschein Theoriefristverlängerung unter dem Reiter Links). Alternativ können Sie Ihren Antrag auch postalisch oder per E-Mail stellen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. mitgeschickt werden.
    Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen das Ergebnis per Post zu.
    Rückfragen ihrerseits oder seitens des LBV können über das digitale Antragsverfahren abgewickelt werden oder telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.

    Fristen

    Sie müssen die Fristverlängerung innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen Ihrer Theorieprüfung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 - 6 Wochen.

    Kosten

    60,00 EUR.
    Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsfrist um maximal drei Monate verlängert werden kann.

    Wenn Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung nicht rechtzeitig einreichen, oder Ihr Antrag nicht genehmigt werden kann, müssen Sie die theoretische Prüfung erneut ablegen. Dies bedeutet, dass Sie auch erneut Anmeldegebühren zahlen müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ausnahmen (LBV) am 03.01.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Theorieprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en