Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme
Baustellenvorankündigung
Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), ankündigen.
Beschreibung
Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), angekündigt werden.
Die Vorankündigung ist immer dann erforderlich, wenn:
Die Vorankündigung ist immer dann erforderlich, wenn:
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage (Anzahl der Arbeiter mal Anzahl der Arbeitstage) überschreitet.
Online-Dienst
Baustellenvorankündigung
Beschreibung
Daten einer Baustellenvorankündigung online erfassen und im Auftrag des Bauherrn (Verantwortlicher im Sinne des § 4 Baustellenverordnung) an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen elektronisch absenden oder
diese Daten nur vorerfassen und danach durch den Bauherrn selbst elektronisch versenden lassen.
diese Daten nur vorerfassen und danach durch den Bauherrn selbst elektronisch versenden lassen.
Online erledigen
- BaustellenvorankündigungDaten einer Baustellenvorankündigung online erfassen und im Auftrag des Bauherrn (Verantwortlicher im Sinne des § 4 Baustellenverordnung) an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen elektronisch absenden oder
diese Daten nur vorerfassen und danach durch den Bauherrn selbst elektronisch versenden lassen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Kontaktperson
Baustellenvorankündigung
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-3328
erforderliche Unterlagen
Belege zur Onlinemeldung
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 (2) Baustellenverordnung (BaustellV)
Verfahrensablauf
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Daten der Baustellenvorankündigung
- vorerfassen und danach durch den Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) prüfen und anschließend durch diesen an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch versenden lassen
oder - direkt erfassen und im Auftrag des Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) selbst an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch absenden.
Fristen
spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020
Stichwörter
Vorankündigung einer Baustelle