Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme

    Baustellenvorankündigung

    Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), ankündigen.

    Beschreibung

    Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), angekündigt werden.

    Die Vorankündigung ist immer dann erforderlich, wenn:
    • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
    • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage (Anzahl der Arbeiter mal Anzahl der Arbeitstage) überschreitet.

    Online-Dienst

    Baustellenvorankündigung

    ID: S100002_S1000020040000000060

    Beschreibung

    Daten einer Baustellenvorankündigung online erfassen und im Auftrag des Bauherrn (Verantwortlicher im Sinne des § 4 Baustellenverordnung) an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen elektronisch absenden oder
    diese Daten nur vorerfassen und danach durch den Bauherrn selbst elektronisch versenden lassen.

    Online erledigen

    • Baustellenvorankündigung
      Daten einer Baustellenvorankündigung online erfassen und im Auftrag des Bauherrn (Verantwortlicher im Sinne des § 4 Baustellenverordnung) an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen elektronisch absenden oder
      diese Daten nur vorerfassen und danach durch den Bauherrn selbst elektronisch versenden lassen.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Nagelsweg 37-39

    20097 Hamburg

    S3, Hammerbrook

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Belege zur Onlinemeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 (2) Baustellenverordnung (BaustellV)

    Verfahrensablauf

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Daten der Baustellenvorankündigung
    • vorerfassen und danach durch den Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) prüfen und anschließend durch diesen an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch versenden lassen
      oder
    • direkt erfassen und im Auftrag des Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) selbst an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch absenden.

    Fristen

    spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Vorankündigung einer Baustelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en