Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Beschreibung

    Die Niederlassungserlaubnis wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als Aufenthaltstitel eingeführt.

    Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf, außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen, nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

    Die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach erfolgt verschiedenen Rechtsgrundlagen.
    Beispiele für die häufigsten Fälle:

    • mindestens 3 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Deutschen
    • mindestens 4 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
    • mindestens 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als  Arbeitnehmer oder Familienangehöriger eines/r Ausländers/in
    • mindestens 7 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalten aus humanitären Gründen
    In einigen Fällen kann unter erleichterten Bedingungen die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Das trifft zu, wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören und entsprechende Nachweise vorlegen können:
    • Inhaber einer Blauen Karte EU (mindestens 33 Monate in einer qualifizierte Beschäftigung)
    • Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland (nach Abschluss in Deutschland mindesten 2 Jahre erwerbstätig)
    • Selbstständige (3 Jahre)

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.

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    • Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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    Residence Permit Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000317

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

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    Ost Ausländerangelegenheiten

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    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

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    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

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    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

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    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

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    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

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    Beschreibung

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg
    • gültiger Nationalpass 
    • Arbeits- oder Verlängerungsvertrag 
    • aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
    • letzte 12 Gehaltsabrechnungen
    • Zertifikat „Leben in Deutschland“
    • Sprachzertifikat
    • aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
    • Mietvertrag und aktuelle Miethöhe

    Sollte ein inländischer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung / Studium vorliegen, ist das Sprachzertifikat und das Zertifikat „Leben in Deutschland“ nicht mehr notwendig. 

    Zum Termin wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein.
    • Sie sollten gegenüber der Ausländerbehörde darlegen können, dass Sie sich während der fünf Jahre im Bundesgebiet aufgehalten haben (zum Beispiel durch einen Nachweis über den Besuch einer Bildungseinrichtung oder ein Arbeitsverhältnis). 
    • Sie verfügen über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    • Der Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) muss gesichert sein, das heißt aus eigenen Mitteln bestritten werden.
    • 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    • Gegen den Aufenthalt der antragstellenden Person dürfen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit sprechen (zum Beispiel darf kein Interesse an deren Ausweisung bestehen).
    • Die Erlaubnisse für eine dauernde Berufsausübung liegen vor (können auch durch den Ehe- oder Lebenspartner vorgelegt werden).
    • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland sind vorhanden.
    • Ausreichender Wohnraum muss nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg gestellt werden. Für eine schnellere Bearbeitung, ist es hilfreich, wenn bereits alle benötigten Unterlagen im Online-Dienst hochgeladen werden.
    Anschließend wird der Kunde oder die Kundin vom zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin einen Termin erhalten, sobald die Unterlagen geprüft wurden und die Entscheidung getroffen wurde. Zum Termin muss immer ein aktuelles biometrisches Passbild, der Nationalpass und die Gebühr (EC-Karte) mitgebacht werden.

    Fristen

    Der Kunde oder die Kundin muss mindestens seit 5 Jahren sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die 60 Monate Rentenpflichtbeiträge erfüllt haben, vorher ist ein Antrag nicht notwendig. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen, auch vom Kunden ab.
    Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.  

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    • 113 € (EC-Karte Zahlung wird bevorzugt)
    • Kassenzeichen: 2007

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bearbeitunsgebühr muss immer entrichtet werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausländerbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en