Niederlassungserlaubnis beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Beschreibung
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf, außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen, nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach erfolgt verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Beispiele für die häufigsten Fälle:
- mindestens 3 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines/r Deutschen
- mindestens 4 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
- mindestens 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer oder Familienangehöriger eines/r Ausländers/in
- mindestens 7 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalten aus humanitären Gründen
- Inhaber einer Blauen Karte EU (mindestens 33 Monate in einer qualifizierte Beschäftigung)
- Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland (nach Abschluss in Deutschland mindesten 2 Jahre erwerbstätig)
- Selbstständige (3 Jahre)
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Beschreibung
Online erledigen
- Aufenthaltserlaubnis HamburgSie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.
Vertrauensniveau
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Residence Permit Hamburg
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
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Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
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Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
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Nord Ausländerangelegenheiten
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Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
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Altona Ausländerangelegenheiten
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Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
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Mitte Ausländerangelegenheiten
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erforderliche Unterlagen
- Antrag über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg
- gültiger Nationalpass
- Arbeits- oder Verlängerungsvertrag
- aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
- letzte 12 Gehaltsabrechnungen
- Zertifikat „Leben in Deutschland“
- Sprachzertifikat
- aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
- Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
Sollte ein inländischer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung / Studium vorliegen, ist das Sprachzertifikat und das Zertifikat „Leben in Deutschland“ nicht mehr notwendig.
Zum Termin wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.
Voraussetzungen
- Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein.
- Sie sollten gegenüber der Ausländerbehörde darlegen können, dass Sie sich während der fünf Jahre im Bundesgebiet aufgehalten haben (zum Beispiel durch einen Nachweis über den Besuch einer Bildungseinrichtung oder ein Arbeitsverhältnis).
- Sie verfügen über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Der Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) muss gesichert sein, das heißt aus eigenen Mitteln bestritten werden.
- 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Gegen den Aufenthalt der antragstellenden Person dürfen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit sprechen (zum Beispiel darf kein Interesse an deren Ausweisung bestehen).
- Die Erlaubnisse für eine dauernde Berufsausübung liegen vor (können auch durch den Ehe- oder Lebenspartner vorgelegt werden).
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland sind vorhanden.
- Ausreichender Wohnraum muss nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Anschließend wird der Kunde oder die Kundin vom zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin einen Termin erhalten, sobald die Unterlagen geprüft wurden und die Entscheidung getroffen wurde. Zum Termin muss immer ein aktuelles biometrisches Passbild, der Nationalpass und die Gebühr (EC-Karte) mitgebacht werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
- 113 € (EC-Karte Zahlung wird bevorzugt)
- Kassenzeichen: 2007
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- eAT - Elektronischer Aufenthaltstitel
- Formulare und Checklisten für die Aufenthaltserlaubnis (HWCP)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 14.02.2024
Stichwörter
Ausländerbehörde