Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.
Beschreibung
Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Beschreibung
Online erledigen
- Aufenthaltserlaubnis HamburgSie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Residence Permit Hamburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Harburg Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Wandsbek Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Nord Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Altona Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Der Standort für Ausländerangelegenheiten Altona bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen.
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Mitte Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Der Standort für Ausländerangelegenheiten Mitte bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Firmenprofil (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Businessplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Geschäftskonzept (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Kapitalbedarfsplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Finanzierungsplan
- Ertragsvorschau
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
- Berufserlaubnis, sofern sie für die Berufsausübung erforderlich ist (z.B. Anwaltszulassung)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Angemessene Altersvorsorge (nur wenn das 45. Lebensjahr bereits erreicht ist)
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen. - Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
- Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Kosten
- Bis zu einem Jahr 100 EUR,
- über ein Jahr 110 EUR.
- Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR.
- Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
- Beschäftigte aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- Hochqualifizierte ab 66.000 EUR Bruttojahresgehalt
- Forscherinnen und Forscher
- Selbständige Erwerbstätige, Freiberufler/innen
Weitere Informationen
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service)
Stichwörter
eAT