Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz ErteilungOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis für Schweizer beantragen

    Sie als Staatsangehörige/-r der Schweiz können ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
    Ihre Familienangehörigen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit müssen diesen innerhalb von drei Monaten nach Einreise anzeigen.

    Beschreibung

    Sie als Staatsangehörige/-r der Schweiz sind aufgrund des Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, können jedoch auf Wunsch die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beantragen. Ihr Aufenthaltsrecht besteht, solange Sie die im Abkommen genannten Voraussetzungen erfüllen. Dies ist beispielsweise der Fall, solange Sie in Deutschland beschäftigt sind, hier studieren, eine selbständige Tätigkeit ausüben oder einfach von Ihren Ersparnissen ohne staatliche Hilfe hier leben können.

    Ihre Familienangehörigen, die keine Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen, müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei dem Standort für Ausländerangelegenheiten anzeigen.

    Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausgestellt.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.

    Online erledigen

    • Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

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    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

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    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
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    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
    • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • Nachweise zur Berechtigung auf das Freizügigkeitsrecht im Original und Kopie):
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
      • Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
      • Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
      • Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
      • Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
      • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer familiäre Beziehung mit dem Staatsangehörigen der Schweiz, z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder

    Voraussetzungen

    • Schweizer Staatsangehörigkeit
    • Meldeadresse in Hamburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Vor der Entscheidung über den Feststellungsbescheid  sind Sie gem. § 28 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) anzuhören
    • Gegen die Ausweisungsverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der erlassenen Dienstelle einlegen (§§ 79 HmbVwVfG, 70 Verwaltungsgerichtordnung (VwGO)).
    • Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats  Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, einreichen (§§ 79 HmbVwVfG, 74 VwGO)

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin bei dem zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten des Bezirksamtes, in welchem Sie gemeldet sind
    • Sie weisen ihr Recht auf Freizügigkeit nach
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllen.
    • Sie werden von dem zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten zwecks Abgabe der Fingerabdrücke eingeladen.
    • Sie können den elektronischen Aufenthaltstitel circa 4 Wochen später abholen

    Fristen

    • Familienangehörige, die keine Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen, müssen innerhalb von 3 Monaten nach Einreise ihren Aufenthalt anzeigen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 5 und 12 Wochen. Diese ist von der Dauer der Terminvergabe in dem jeweiligen zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten.

    Kosten

    • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 Euro
    • Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde: 22,80 Euro
    • Übertragung des Aufenthaltstitels in den neuen Pass: wie zuvor
    • Ausstellung oder Verlängerung einer Grenzgängerkarte: 8 Euro
    • Familienangehörige, die keine Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen:
      • Ersterteilung: 100 Euro
      • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 Euro 
      • unbefristete Aufenthaltserlaubnis-Schweiz: 113 Euro 
      • Fiktionsbescheinigung: 13 Euro
    • Bei minderjährigen Familienangehörige aus Drittstaaten halbieren sich die Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es werden nur noch elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 07.03.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    eAT

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en