Aufenthaltserlaubnis für Schweizer beantragen
Ihre Familienangehörigen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit müssen diesen innerhalb von drei Monaten nach Einreise anzeigen.
Beschreibung
Ihre Familienangehörigen, die keine Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen, müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei dem Standort für Ausländerangelegenheiten anzeigen.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausgestellt.
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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- Aufenthaltserlaubnis HamburgSie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.
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Residence Permit Hamburg
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Harburg Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
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Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
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Nord Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
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Altona Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
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Mitte Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- Nachweise zur Berechtigung auf das Freizügigkeitsrecht im Original und Kopie):
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
- Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
- Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
- Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer familiäre Beziehung mit dem Staatsangehörigen der Schweiz, z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
Voraussetzungen
- Schweizer Staatsangehörigkeit
- Meldeadresse in Hamburg
Rechtsgrundlage(n)
- § 78 Absatz 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__78.html - § 28 Satz 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__28.html - § 56 Ansatz 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__56.html - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:22002A0430(01) - Anordnung über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylrecht (AuslAsylVZustAnO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AuslAsylVZustAnOHA2018rahmen
Rechtsbehelf
- Vor der Entscheidung über den Feststellungsbescheid sind Sie gem. § 28 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) anzuhören
- Gegen die Ausweisungsverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der erlassenen Dienstelle einlegen (§§ 79 HmbVwVfG, 70 Verwaltungsgerichtordnung (VwGO)).
- Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, einreichen (§§ 79 HmbVwVfG, 74 VwGO)
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin bei dem zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten des Bezirksamtes, in welchem Sie gemeldet sind
- Sie weisen ihr Recht auf Freizügigkeit nach
- Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllen.
- Sie werden von dem zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten zwecks Abgabe der Fingerabdrücke eingeladen.
- Sie können den elektronischen Aufenthaltstitel circa 4 Wochen später abholen
Fristen
- Familienangehörige, die keine Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen, müssen innerhalb von 3 Monaten nach Einreise ihren Aufenthalt anzeigen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 Euro
- Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde: 22,80 Euro
- Übertragung des Aufenthaltstitels in den neuen Pass: wie zuvor
- Ausstellung oder Verlängerung einer Grenzgängerkarte: 8 Euro
- Familienangehörige, die keine Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen:
- Ersterteilung: 100 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 Euro
- unbefristete Aufenthaltserlaubnis-Schweiz: 113 Euro
- Fiktionsbescheinigung: 13 Euro
- Bei minderjährigen Familienangehörige aus Drittstaaten halbieren sich die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 07.03.2023
Stichwörter
eAT