Aufenthaltskarte für Hochqualifizierte
Beschreibung
Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren geschlossen wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten erteilt.
Während der ersten zwölf Monate seit der Aufnahme der Beschäftigung mit der Blauen Karte EU ist der zuständigen Ausländerbehörde jeder Wechsel des Arbeitgebers und jede Änderung mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU hat.
Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU, auch EU Blue Card, beantragen (Aufenthaltstitel für eine hochqualifizierte Beschäftigung).
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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- Aufenthaltserlaubnis HamburgSie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.
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Residence Permit Hamburg
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Zuständigkeit
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Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Harburg Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
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Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
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Nord Ausländerangelegenheiten
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Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
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Altona Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
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Mitte Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Hochschulzeugnis - ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Krankenversicherung
- Formular Stellenbeschreibung - Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
- Berufsausübungserlaubnis - nur wenn erforderlich
- Nachweis Hochschulabschluss (Urkunde)
- Für IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss: Nachweis der dreijährigen Berufserfahrung aus den letzten sieben Jahren
Voraussetzungen
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
- einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 43.800 EUR (3.650 EUR monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen kann, der für mindestens sechs Monate abgeschlossen wurde.
Ab dem 18.11.2023 können auch Berufsanfänger eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können. Als Berufsanfänger gilt derjenige, der den (letzten) Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben hat.
Außerdem dürfen auch IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Gehalt in Hohe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können, als Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, als Softwareentwickler oder Systemadministratoren eingestellt werden und mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre in den o. g. Berufsgruppen vorweisen können.
Wird das Mindestjahreseinkommen von derzeit 43.800 EUR überschritten, findet weder eine Vorrangprüfung (Prüfung, ob deutsche oder bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für diese Beschäftigung zur Verfügung stehen) noch eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen statt.
Wird in den Mangelberufen, bei Berufsanfängern oder bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss nur die geringere Mindesteinkommensgrenze von derzeit 39.682,80 EUR/Jahr erreicht, ist (nur) eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen erforderlich. Bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss wird zusätzlich geprüft, ob die erforderlichen Berufserfahrungen von drei Jahren und dadurch erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Beschäftigung vorliegen und das Niveau eines Hochschulabschlusses haben.
Bei allen Berufen, ob Regel- oder Mangelberuf, Berufsanfänger oder IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss, muss die Beschäftigung der Qualifikation angemessen sein und der Arbeitsvertrag eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorweisen.
In der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gestartet werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, siehe www.anabin.kmk.org .
Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service)
Stichwörter
eAT