Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung

    Aufenthaltskarte für Hochqualifizierte

    Beschreibung

    Erteilung einer Blauen Karte EU für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist.

    Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren geschlossen wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten erteilt.

    Während der ersten zwölf Monate seit der Aufnahme der Beschäftigung mit der Blauen Karte EU ist der zuständigen Ausländerbehörde jeder Wechsel des Arbeitgebers und jede Änderung mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung  einer Blauen Karte EU hat.

    Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU, auch EU Blue Card, beantragen (Aufenthaltstitel für eine hochqualifizierte Beschäftigung).

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

    Beschreibung

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    Residence Permit Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000317

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

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    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Harburg Ausländerangelegenheiten

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

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    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

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    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
    • Hochschulzeugnis - ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB
    • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
    • Krankenversicherung
    • Formular Stellenbeschreibung - Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
    • Berufsausübungserlaubnis - nur wenn erforderlich
    • Nachweis Hochschulabschluss (Urkunde)
    • Für IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss: Nachweis der dreijährigen Berufserfahrung aus den letzten sieben Jahren

    Voraussetzungen

    Eine Blaue Karte EU kann ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:
    • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
    • einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 43.800 EUR (3.650 EUR monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen kann, der für mindestens sechs Monate abgeschlossen wurde.

    Ab dem 18.11.2023 können auch Berufsanfänger eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können. Als Berufsanfänger gilt derjenige, der den (letzten) Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben hat.

    Außerdem dürfen auch IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Gehalt in Hohe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können, als Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, als Softwareentwickler oder Systemadministratoren eingestellt werden und mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre in den o. g. Berufsgruppen vorweisen können.

    Wird das Mindestjahreseinkommen von derzeit 43.800 EUR überschritten, findet weder eine Vorrangprüfung (Prüfung, ob deutsche oder bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für diese Beschäftigung zur Verfügung stehen) noch eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen statt.

    Wird in den Mangelberufen, bei Berufsanfängern oder bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss nur die geringere Mindesteinkommensgrenze von derzeit 39.682,80 EUR/Jahr erreicht, ist (nur) eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen erforderlich. Bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss wird zusätzlich geprüft, ob die erforderlichen Berufserfahrungen von drei Jahren und dadurch erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Beschäftigung vorliegen und das Niveau eines Hochschulabschlusses haben.

    Bei allen Berufen, ob Regel- oder Mangelberuf, Berufsanfänger oder IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss, muss die Beschäftigung der Qualifikation angemessen sein und der Arbeitsvertrag eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorweisen.

    In der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gestartet werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, siehe www.anabin.kmk.org .
    Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erteilung der Blauen Karte EU für eine Beschäftigung in Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure, Ingenieurswissenschaftler, Allgemeinärzte, Fachärzte  sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie), für Berufsanfänger und für IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss kann nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    eAT

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en