Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für im Bundesgebiet geborene Kinder von Ausländern

    Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder beantragen

    Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person ein Aufenthaltsrecht besitzen und in Deutschland ein Kind bekommen, kann Ihr Kind eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft sich aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten und ein Kind bekommen, kann Ihr Kind ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Die zuständige Stelle erteilt die Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind in der Regel ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle gilt der Aufenthalt Ihres Kindes als erlaubt. Sollte absehbar sein, dass die zuständige Stelle die Aufenthaltserlaubnis nicht von sich aus erteilt, müssen Sie als Eltern einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen.

    Sind Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes im Besitz eines Visums oder halten sich visumfrei in Deutschland auf, wird Ihr Kind so behandelt, als besäße es selbst ein Visum oder wäre visumfrei. Wenn der Aufenthalt Ihres Kindes in Deutschland nach Ablauf des Visums oder der visumfreien Zeit fortgesetzt werden soll, sollten Sie bei der zuständigen Stelle die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind beantragen.

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

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    Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.

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    • Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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    ID: S100002_S1000020040000000317

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

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    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Altona bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 

     

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

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    Mitte Ausländerangelegenheiten

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    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Mitte bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) eines oder beider Elternteile und des Kindes 
    • Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eines oder beider Elternteile 
    • Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise Auszug aus dem Geburtenregister 
    • Aktuelles biometrisches Foto des Kindes im Passformat (45 x 35 mm) 
    • Bei Antragstellung durch nur einen Elternteil, wenn beide Eltern personensorgeberechtigt sind: Schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils 
     Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Nachweise verlangen. 

    Voraussetzungen

    • Sie als Elternteil(e) besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz. 
    • Mindestens ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. 
    • Ihr Kind wurde in Deutschland geboren. 
    • Mindestens ein personensorgeberechtigter Elternteil lebt mit dem Kind in familiärer Lebensgemeinschaft in Deutschland. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__33.html
    § 72 Absatz 1 Nummer 7 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
    www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__72.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • In der Regel informiert die Meldebehörde die zuständige Stelle über die Geburt Ihres Kindes.
    • Die zuständige Stelle wendet sich an Sie, als Eltern des Kindes, und bittet um Vorlage der notwendigen Unterlagen und / oder vereinbart einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit Ihnen.
    • Sofern die zuständige Stelle nach der Geburt Ihres Kindes nicht von sich aus auf Sie zukommt, müssen Sie bevor Ihr Kind sechs Monate als wird die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis selbst beantragen.
      • Informieren Sie sich dafür, ob die für Sie zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die zuständige Stelle nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt, beauftragt die zuständige Stelle die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (kurz: eAT-Karte) bei einer externen Stelle.
    • Nach der Fertigstellung der eAT-Karte erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen.
    • Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, der abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Wenn die zuständige Stelle nicht von sich aus tätig wird, müssen Sie spätestens 6 Monate nach der Geburt Ihres Kindes einen Antrag stellen.

    Bearbeitungsdauer

    6 - 8  Wochen

    Kosten

    50,00 EUR
    Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
    Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.     
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Sollten Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, kann es sinnvoll dass Sie sich von einer Person unterstützen lassen, die für Sie übersetzen kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    eAT

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en