Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder beantragen
Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person ein Aufenthaltsrecht besitzen und in Deutschland ein Kind bekommen, kann Ihr Kind eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Die zuständige Stelle erteilt die Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind in der Regel ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle gilt der Aufenthalt Ihres Kindes als erlaubt. Sollte absehbar sein, dass die zuständige Stelle die Aufenthaltserlaubnis nicht von sich aus erteilt, müssen Sie als Eltern einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen.
Sind Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes im Besitz eines Visums oder halten sich visumfrei in Deutschland auf, wird Ihr Kind so behandelt, als besäße es selbst ein Visum oder wäre visumfrei. Wenn der Aufenthalt Ihres Kindes in Deutschland nach Ablauf des Visums oder der visumfreien Zeit fortgesetzt werden soll, sollten Sie bei der zuständigen Stelle die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind beantragen.
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Beschreibung
Online erledigen
- Aufenthaltserlaubnis HamburgSie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Residence Permit Hamburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Harburg Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Wandsbek Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Nord Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Altona Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Mitte Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) eines oder beider Elternteile und des Kindes
- Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eines oder beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise Auszug aus dem Geburtenregister
- Aktuelles biometrisches Foto des Kindes im Passformat (45 x 35 mm)
- Bei Antragstellung durch nur einen Elternteil, wenn beide Eltern personensorgeberechtigt sind: Schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils
Voraussetzungen
- Sie als Elternteil(e) besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
- Mindestens ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Ihr Kind wurde in Deutschland geboren.
- Mindestens ein personensorgeberechtigter Elternteil lebt mit dem Kind in familiärer Lebensgemeinschaft in Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__33.html
§ 72 Absatz 1 Nummer 7 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__72.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- In der Regel informiert die Meldebehörde die zuständige Stelle über die Geburt Ihres Kindes.
- Die zuständige Stelle wendet sich an Sie, als Eltern des Kindes, und bittet um Vorlage der notwendigen Unterlagen und / oder vereinbart einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit Ihnen.
- Sofern die zuständige Stelle nach der Geburt Ihres Kindes nicht von sich aus auf Sie zukommt, müssen Sie bevor Ihr Kind sechs Monate als wird die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis selbst beantragen.
- Informieren Sie sich dafür, ob die für Sie zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die zuständige Stelle nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt, beauftragt die zuständige Stelle die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (kurz: eAT-Karte) bei einer externen Stelle.
- Nach der Fertigstellung der eAT-Karte erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen.
- Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, der abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 17.04.2024
Stichwörter
eAT