Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung als Au-pair
Beschreibung
Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten und von Island, Liechtenstein und Norwegen erhalten nach der Anmeldung bei der Meldebehörde von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht.
Staatsangehörige der Schweiz können bei der Ausländerbehörde eine (deklatorische) Aufenthaltserlaubnis zur Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechts erhalten.
Au-pair-Beschäftigte, die Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika sind, können unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts ohne Visum einreisen. Sie haben die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet innerhalb von 3 Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Als Staatsangehöriger oben genannter Staaten sollten man allerdings wegen der Frage, ob sich trotz grundsätzlich bestehender Visumfreiheit die Einreise mit einem Visum für eine Au-pair-Beschäftigung empfiehlt, mit der deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufnehmen.
Staatsangehörige von Kroatien benötigen für eine Erwerbstätigkeit als Au-pair-Beschäftigte eine Arbeitserlaubnis-EU von der Agentur für Arbeit.
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Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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Residence Permit Hamburg
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Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Harburg Ausländerangelegenheiten
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
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Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
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Nord Ausländerangelegenheiten
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Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
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Altona Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
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Mitte Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund, gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Au Pair-Vertrag
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Bei Einreise mit Visum werden die Sprachkenntnisse in der Regel von der deutschen Auslandsvertretung geprüft. Bei visafreier Einreise wird ein Sprachnachweis A1 gefordert.)
Voraussetzungen
- Alter: zwischen 18 und 26 Jahren
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Personen die keinem EU-Mitgliedstaat angehören und bisher noch nicht in Deutschland gearbeitet haben
Die Au Pair Beschäftigung muss in einer Familie
in der mindestens ein Elternteil Deutsch als Muttersprache spricht (wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammt)- mit mindestens einem minderjährigen Kind, das ständig im Haushalt lebt
- es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Au Pair und den Gasteltern bestehen
erfolgen.
Bei visafreier Einreise muss die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie die Beschäftigungserlaubnis für die Au Pair Tätigkeit spätestens drei Monate nach Einreise erfolgen. Das Gleiche gilt bei Einreise mit einem Visum.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Einreise ohne Visum, ist die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zu beantragen. Erst nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Au-pair-Beschäftigung darf die Tätigkeit als Au-pair ausgeübt werden.
Nach Zustimmung zur Beschäftigung kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr erteilt werden.
Weitere Informationen
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service)
Stichwörter
eAT