Gebührenbescheid zur Ganztagsbetreuung erhalten

    Wenn Sie Ihr Kind zur Ganztagsbetreuung angemeldet haben, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Beschreibung

    Die Ganztagsbetreuung für Kinder an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen Hamburgs ist während der Kernzeit, also an Unterrichtstagen von 13 bis 16 Uhr kostenfrei.

    Darüber hinaus können Sie als sorgeberechtigte Person Ihr Kind auch zu weiteren Betreuungsangeboten wie z.B. zur Früh- oder Spätbetreuung sowie einer Betreuung während der Ferienzeiten anmelden.

    Diese Betreuungsangebote sind kostenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, wenn Sie Ihr Kind für ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot angemeldet haben.

    Die Betreuung von Vorschulkindern während der Kernzeit ist nicht kostenfrei. 
     

    Online-Dienst

    Ganztagsbetreuung an Schulen

    ID: S100002_S1000020040000000106

    Beschreibung

    Über diesen Online-Dienst können Eltern für ihre Kinder die Ganztagsbetreuung der Behörde für Schule und Berufsbildung an Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen beantragen.

    Online erledigen

    • Ganztagsbetreuung an Schulen
      Über diesen Online-Dienst können Eltern für ihre Kinder die Ganztagsbetreuung der Behörde für Schule und Berufsbildung an Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Behörde für Schule und Berufsbildung - Rechtsabteilung (V 3) (Behörde für Schule und Berufsbildung - Rechtsabteilung (V 3))

    Aktuelles

    Behörde für Schule und Berufsbildung - Rechtsabteilung (V 3)

    Beschreibung

    Behörde für Schule und Berufsbildung - Rechtsabteilung (V 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Kontaktperson

    • GBS-GTS auf den HS geroutet
      Hausanschrift

      Hamburger Straße 131

      22083 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 42863-2121

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    Sie sind sorgeberechtigt für das entsprechende Kind.

    Sie haben Ihr Kind für ein kostenpflichtige Betreuungsangebot an einer Hamburger Schule angemeldet.

    Sie übernehmen die anfallenden Kosten der Betreuung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie melden Ihr Kind für ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot an der Schule an.
    •  Das Schulbüro stellt über die gebuchten Betreuungsangebote eine Buchungsbestätigung aus.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle.
    • Informieren Sie sich an der Schule Ihres Kindes, ob Sie für die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen zusätzlich einen Vertrag mit dem Jugendhilfeträger abschließen müssen.

    Fristen

    Entnehmen Sie die Zahlungsfrist Ihrem Gebührenbescheid.

    Sie können die gebuchten Betreuungsleistungen über das Schulbüro kündigen oder ändern lassen.

    An einer Schule, an der ein Träger der Jugendhilfe die Betreuung durchführt, benötigen Sie (bei nicht fristgerecht beantragten Änderungen) die Zustimmung des Trägers. Fristgerecht gestellte Änderungen werden zum übernächsten Quartal wirksam. Änderungen zum 1. Januar beantragen Sie beispielsweise bis zum 30. September des Vorjahres.

    Darüber hinaus können Sie jederzeit folgendes geltend machen:       
    • Ihr Einkommen hat sich um mehr als 15% geändert.
    • Ihre Familien- und Betreuungssituation hat sich verändert.
    Diese Veränderungen werden in der Regel nach Anmeldung im Schulbüro zum nächsten Monat wirksam.

    Zu viel gezahlte Beträge werden nach erfolgter Änderungsbuchung oder Kündigung mit den nächsten Fälligkeiten verrechnet oder, wenn ein Guthaben verbleibt, zurückgezahlt.



     

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie Betreuungsleistungen bei einem Jugendhilfeträger ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung in der Regel 3 bis 6 Monate.



     

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren wird nach der Gebührenordnung für das Schulwesen berechnet (siehe Links).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenden Sie sich in den folgenden Fällen an das Schulbüro:
    (Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei).

    Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.
    • Buchungsbestätigung verloren
    • Kündigung oder Änderung der Betreuungsleistungen
    • Kinder wurden im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt
    • Änderungen von persönlichen oder sonstigen Daten der Kinder
    • Fragen zur Zusammensetzung der Gebühr
    • (auf der Buchungsbestätigung/Elternbeleg angegeben)
    • Fragen zu der Betreuungsleistung des Jugendhilfeträgers
    • Veränderung des Zahlungspflichtigen
    • SEPA Mandat anfordern

    Wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):
    • Gebührenbescheid ist falsch
    • keinen Gebührenbescheid erhalten
    • Kopie des Gebührenbescheids anfordern
    • Fachfragen zur ganztägigen Betreuung, wenn diese über den Gebührenbescheid hinausgehen
    • Fragen zum Erlass, Härtefallregelungen und ähnlichen Vorgängen
    • Fragen zum Kontostand in SAP
    • Guthaben erstatten
    • SEPA Mandat anfordern





     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch GBS-GTS am 30.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gebührenbescheide GBS/GTS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en