Gebührenbescheid zur Ganztagsbetreuung erhalten
Beschreibung
Die Ganztagsbetreuung für Kinder an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen Hamburgs ist während der Kernzeit, also an Unterrichtstagen von 13 bis 16 Uhr kostenfrei.
Darüber hinaus können Sie als sorgeberechtigte Person Ihr Kind auch zu weiteren Betreuungsangeboten wie z.B. zur Früh- oder Spätbetreuung sowie einer Betreuung während der Ferienzeiten anmelden.
Diese Betreuungsangebote sind kostenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, wenn Sie Ihr Kind für ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot angemeldet haben.
Die Betreuung von Vorschulkindern während der Kernzeit ist nicht kostenfrei.
Online-Dienst
Ganztag an Schulen
Beschreibung
Online erledigen
- Ganztag an SchulenÜber diesen Online-Dienst können Eltern für ihre Kinder die Ganztagsbetreuung der Behörde für Schule und Berufsbildung an Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen beantragen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Schule und Berufsbildung - Rechtsabteilung (V 3) (Behörde für Schule und Berufsbildung - Rechtsabteilung (V 3))
Aktuelles
Behörde für Schule und Berufsbildung - Rechtsabteilung (V 3)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
GBS-GTS auf den HS geroutet
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 42863-2121
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sie haben Ihr Kind für ein kostenpflichtige Betreuungsangebot an einer Hamburger Schule angemeldet.
Sie übernehmen die anfallenden Kosten der Betreuung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind für ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot an der Schule an.
- Das Schulbüro stellt über die gebuchten Betreuungsangebote eine Buchungsbestätigung aus.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle.
- Informieren Sie sich an der Schule Ihres Kindes, ob Sie für die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen zusätzlich einen Vertrag mit dem Jugendhilfeträger abschließen müssen.
Fristen
Sie können die gebuchten Betreuungsleistungen über das Schulbüro kündigen oder ändern lassen.
An einer Schule, an der ein Träger der Jugendhilfe die Betreuung durchführt, benötigen Sie (bei nicht fristgerecht beantragten Änderungen) die Zustimmung des Trägers. Fristgerecht gestellte Änderungen werden zum übernächsten Quartal wirksam. Änderungen zum 1. Januar beantragen Sie beispielsweise bis zum 30. September des Vorjahres.
Darüber hinaus können Sie jederzeit folgendes geltend machen:
- Ihr Einkommen hat sich um mehr als 15% geändert.
- Ihre Familien- und Betreuungssituation hat sich verändert.
Zu viel gezahlte Beträge werden nach erfolgter Änderungsbuchung oder Kündigung mit den nächsten Fälligkeiten verrechnet oder, wenn ein Guthaben verbleibt, zurückgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
(Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei).
Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.
- Buchungsbestätigung verloren
- Kündigung oder Änderung der Betreuungsleistungen
- Kinder wurden im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt
- Änderungen von persönlichen oder sonstigen Daten der Kinder
- Fragen zu der Betreuungsleistung des Jugendhilfeträgers
- Veränderung des Zahlungspflichtigen
- SEPA Mandat anfordern
Wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):
- Gebührenbescheid ist falsch
- keinen Gebührenbescheid erhalten
- Kopie des Gebührenbescheids anfordern
- Fragen zum Erlass, Härtefallregelungen und ähnlichen Vorgängen
- Fragen zum Kontostand in SAP
- Guthaben erstatten
- SEPA Mandat anfordern
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GBS-GTS am 30.09.2024
Stichwörter
Gebührenbescheide GBS/GTS