Förderung aus dem Kulturfonds Bewilligung

    Elbkulturfonds - Genreübergreifende Förderung der Freien Szene

    Der Elbkulturfonds fördert genreübergreifend frei arbeitende Künstler*innen und Gruppen dabei, große innovative Kunstprojekte für Hamburg zu entwickeln. Ziel ist die Vernetzung der Freien Szene Hamburgs mit überregionalen und internationalen Künstler*innen.

    Beschreibung

    Bewerben Sie sich für eine Förderung aus dem Elbkulturfonds. Mit 500.000 Euro unterstützt Hamburg im Rahmen des Elbkulturfonds Hamburger Künstler*innen/-gruppen und nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freien Kunst- und Kulturszene.
    Es werden Projekte der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design gefördert.. Die Projekte sollen für Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden. Gleichzeitig sollen die Arbeiten Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln.
    Eine fünfköpfige, unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.
    Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.
     

    Online-Dienst

    Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000008

    Beschreibung

    Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    K 11

    Ansprechpartner

    K 11 (K 11)

    Aktuelles

    K 11

    Beschreibung

    K 11

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohe Bleichen 22

    20354 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
     
    • einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch ggf. einzusetzende Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsor*innengelder) 
    • Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
    • Zeitplan und Veranstaltungstermin(e) und -ort(e) 
    • Spielstättenbescheinigung (nicht verpflichtend) 
    • Kurzlebensläufe der hauptsächlichen Projektbeteiligten 

    Voraussetzungen

    -       Sie sind professionelle*r Einzelkünstler*in / Gruppe der Freien Szene.
    -       Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
    Sie können eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zusichern und sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    -       Rechtzeitige Befassung mit der geltenden Förderrichtlinie: Förderrichtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Elbkulturfonds
     
    -       Empfohlen: Beratung per Email oder Telefon zur Förderfähigkeit des Projektes durch das Fachreferat
     
    -       ​​​​Vor Start der Online-Antragstellung sollten Sie folgende Dokumente im PDF-Format bereithalten:
     
    o    einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammen hängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch ggf. einzusetzende Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsor*innengelder) 
    o    Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
    o    Zeitplan und Veranstaltungstermin(e) und -ort(e) 
    o    Spielstättenbescheinigung (nicht verpflichtend) 
    o    Kurzlebensläufe der hauptsächlichen Projektbeteiligten 
     
    Im Verlauf der Antragstellung können Sie die Dokumente im PDF-Format hochladen.
     
    -       Der Online-Dienst steht Ihnen vom 1. Mai bis 01. Juni (Mitternacht) zur Verfügung. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und planen Sie eine Bearbeitungsdauer von etwa 45 Minuten ein (fallabhängig).
     
    -       Informieren Sie sich als freischaffende Künstler*innen grundsätzlich über Themen der sozialen Absicherung wie die Anwendung der Honoraruntergrenze, die Altersvorsorge und das Steuerrecht.
     
    -       Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachjury werden per Email Zu- und Absagen versandt.
     
    -       Nach Erhalt einer Zusage:
     
    o    Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme
    o    Zuwendungsempfänger*innen erhalten postalisch einen Zuwendungsbescheid
    o    Mittelabruf durch die Zuwendungsempfänger*innen
    o    Durchführung des Projekts
     
    -       Nach Durchführung des Projekts:
     
    o    Erstellen eines Verwendungsnachweises.

    Fristen

    Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr. Anträge können jährlich vom 01.05. bis zum 01.06. (Mitternacht) online eingereicht werden.
    Die Zuwendung gilt für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 4 Monate bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    -       Das Fördervolumen liegt pro Projekt bei ungefähr 50.000 bis 100.000 Euro.
    -       Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury. Grundsätzlich wird das Bemühen um private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen vorausgesetzt.
    -       Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Drittmittel.
    -       Die beantragte Zuwendung für Projektförderungen sollte eine Mindesthöhe von 50.000 Euro haben.
    -       Eine institutionelle oder eine über Jahre währende Förderung ist ausgeschlossen. 
    -       Eine Finanzierung für fortlaufende und aufeinander folgende Projekte und Veranstaltungen (serielle Förderung) ist nicht möglich, es sei denn, dass die Auswahljury dies in begründeten Einzelfällen zulässt. Projekte, die in Räumen der politischen Parteien, der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften sowie Kirchen stattfinden, werden aus Gründen der Neutralität des Staates nicht gefördert. 
    -       Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die sich im Rahmen der regulären Arbeit der kulturellen Institutionen Hamburgs mit deren Mitteln realisieren lassen. 
    -       Die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Herstellung von Büchern und Publikationen, Katalogen, Periodika oder Verlagsproduktionen (Druckkostenzuschüsse), die Digitalisierung und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, Einrichtung und Pflege von Websites, Kauf und Unterhaltung von Gebäuden, von Film- oder Dokumentarfilmen und Postproduktion von Filmen sowie von Investitionen sind in der Regel nicht Aufgabe des Elbkulturfonds. 
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Elbkulturfonds,Freie Szene,Kulturförderung,Antragstellung,Auswahlverfahren,BKM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en