Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Rundfunkbeitrag anmelden
Wenn Sie als volljährige Person in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie den Rundfunkbeitrag anmelden.
Beschreibung
Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.
Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob Sie Radio hören oder Fernsehen schauen.
Melden Sie den Rundfunkbeitrag an, wenn Sie in eine Wohnung gezogen sind.
Wenn bereits eine andere Person aus Ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlt, müssen Sie ihn nicht anmelden.
Falls Sie Sozialleistungen erhalten oder besondere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob Sie Radio hören oder Fernsehen schauen.
Melden Sie den Rundfunkbeitrag an, wenn Sie in eine Wohnung gezogen sind.
Wenn bereits eine andere Person aus Ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlt, müssen Sie ihn nicht anmelden.
Falls Sie Sozialleistungen erhalten oder besondere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag
Beschreibung
Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Online erledigen
- RundfunkbeitragDer Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)
Aktuelles
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beschreibung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
ARD ZDF Beitragskonto
erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig.
- Für Ihre Wohnung wird noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt.
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle zum Rundfunkbeitrag an.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Die Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie eine Wohnung beziehen. Das heißt:
Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, beginnt die Beitragspflicht.
- Sie wohnen dort,
- Sie sind dort gemeldet oder
- Ihr Name steht im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter.
Sobald eine dieser Bedingungen erfüllt ist, beginnt die Beitragspflicht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung eines Antrags zur Anmeldung des Rundfunkbeitrags dauert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen.
Kosten
Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag ist kostenfrei.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich.
Der ermäßigter Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 6,12 Euro monatlich.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro monatlich.
Der ermäßigter Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 6,12 Euro monatlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 11.02.2025
Stichwörter
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