Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Rundfunkbeitrag abmelden
Wenn Ihre Beitragspflicht entfällt, können Sie den Rundfunkbeitrag abmelden.
Beschreibung
Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlt, um ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.
Die Beitragspflicht entfällt, wenn:
In diesen Fällen können Sie den Beitrag abmelden.
Die Beitragspflicht entfällt, wenn:
- Sie ins Ausland umziehen,
- Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits zahlt oder
- Ihre Wohnung aufgeben.
In diesen Fällen können Sie den Beitrag abmelden.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag
Beschreibung
Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Online erledigen
- RundfunkbeitragDer Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)
Aktuelles
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beschreibung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
ARD ZDF Beitragskonto
erforderliche Unterlagen
Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags reichen Sie je nach Grund folgende Unterlagen ein:
Umzug ins Ausland:
Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt:
Aufgabe der Wohnung:
Umzug ins Ausland:
- Abmeldebestätigung oder eine andere Bestätigung der zuständigen Meldebehörde, dass Sie nicht mehr in Deutschland wohnen
Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt:
- Beitragsnummer der Person, mit der Sie zusammenziehen sowie
- Nachweis über den gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel: Mietbescheinigung oder Meldebestätigung
Aufgabe der Wohnung:
- Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder
- Nachweis über die Aufgabe der Wohnung, zum Beispiel Kündigungsbestätigung des Vermieters
Voraussetzungen
Sie zahlen Rundfunkbeiträge.
Die Beitragspflicht entfällt für Sie.
Die Beitragspflicht entfällt für Sie.
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie können die Rundfunkgebühren elektronisch mittels Online-Dienst des Beitragsservice abmelden.
- Alternativ können Sie das Abmeldeformular ausdrucken und ausfüllen.
- Geben Sie in jedem Falle Ihre Beitragsnummer an, damit die Abmeldung Ihrem Beitragskonto zugeorndet werden kann.
- Fügen Sie der Abmeldung alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie die Abmeldung an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle erfasst und prüft Ihre Abmeldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Falls erforderlich werden Ihre Abmeldedaten mit Ihren Meldedaten bei der Einwohnermeldebehörde abgeglichen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
- Die zuständige Stelle archiviert Ihre Beitragsdaten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten gelöscht.
Fristen
Melden Sie die Rundfunkgebühren schnellstmöglich ab, nachdem die Beitragspflicht für Sie entfällt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert normalerweise 4 bis 6 Wochen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ihre Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung nicht mehr nutzen. Wichtig ist, dass die Beitragspflicht frühestens am Ende des Monats endet, in dem Sie dies mitgeteilt haben.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 11.02.2025
Stichwörter
GEZ Abmeldungen