Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Wenn Ihre Beitragspflicht entfällt, können Sie den Rundfunkbeitrag abmelden.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlt, um ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.

    Die Beitragspflicht entfällt, wenn:
    • Sie ins Ausland umziehen,
    • Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits zahlt oder
    • Ihre Wohnung aufgeben.

    In diesen Fällen können Sie den Beitrag abmelden.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: S100002_S1000020040000000188

    Beschreibung

    Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Online erledigen

    • Rundfunkbeitrag
      Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

    Aktuelles

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Beschreibung

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50656 Köln

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags reichen Sie je nach Grund folgende Unterlagen ein:

    Umzug ins Ausland:
    • Abmeldebestätigung oder eine andere Bestätigung der zuständigen Meldebehörde, dass Sie nicht mehr in Deutschland wohnen

    Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt:
    • Beitragsnummer der Person, mit der Sie zusammenziehen sowie
    • Nachweis über den gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel: Mietbescheinigung oder Meldebestätigung

    Aufgabe der Wohnung:
    • Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder
    • Nachweis über die Aufgabe der Wohnung, zum Beispiel Kündigungsbestätigung des Vermieters

    Voraussetzungen

    Sie zahlen Rundfunkbeiträge.
    Die Beitragspflicht entfällt für Sie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Rundfunkgebühren elektronisch mittels Online-Dienst des Beitragsservice abmelden.
    • Alternativ können Sie das Abmeldeformular ausdrucken und ausfüllen.
    • Geben Sie in jedem Falle Ihre Beitragsnummer an, damit die Abmeldung Ihrem Beitragskonto zugeorndet werden kann.
    • Fügen Sie der Abmeldung alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie die Abmeldung an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle erfasst und prüft Ihre Abmeldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Falls erforderlich werden Ihre Abmeldedaten mit Ihren Meldedaten bei der Einwohnermeldebehörde abgeglichen.
    • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
    • Die zuständige Stelle archiviert Ihre Beitragsdaten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten gelöscht.

    Fristen

    Melden Sie die Rundfunkgebühren schnellstmöglich ab, nachdem die Beitragspflicht für Sie entfällt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert normalerweise 4 bis 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihre Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung nicht mehr nutzen. Wichtig ist, dass die Beitragspflicht frühestens am Ende des Monats endet, in dem Sie dies mitgeteilt haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 11.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    GEZ Abmeldungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en