Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie auf Antrag von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
    • Sozialhilfe
    • BAföG (für Studierende)
    • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
    Auch wenn Sie Blindenhilfe erhalten oder taubblind sind, können Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: S100002_S1000020040000000188

    Beschreibung

    Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Online erledigen

    • Rundfunkbeitrag
      Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

    Aktuelles

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Beschreibung

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50656 Köln

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
    • Nachweis über Taubblindheit
    • Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Voraussetzungen

    Sie erhalten
    • Sozialleistungen oder Ihre Einkünfte überschreiten die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als 17,50 Euro (Dafür benötigen Sie einen Ablehnungsbescheid, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.)
    • Blindenhilfe oder sind taubblind.
    Wenn Sie die Rundfunkgebühr für Ihre Hauptwohnung bezahlen und auch für Ihre Nebenwohnung beitragspflichtig sind, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Ihre Nebenwohnung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Beantragen Sie die Befreiung innerhalb von 2 Monaten, nachdem Sie den Bescheid zur Rundfunkbeitragspflicht erhalten haben.

    In Ihrem Bewilligungsbescheid ist das Datum angegeben, ab dem die Befreiung gilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen. Falls Sie aufgrund der Bearbeitungsdauer bereits Rundfunkgebühren zahlen, bekommen Sie diese erstattet oder verrechnet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF eingetragen ist, können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 11.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Rundfunkgebührenbefreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en