Rundfunkbeitrag, Befreiung
Beschreibung
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen, siehe Link 'Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.'
Als Empfänger von Blindenhilfe oder als taubblinder Mensch können Sie ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Als schwerbehinderter Mensch mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, zahlen Sie auf Antrag einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag
Beschreibung
Online erledigen
- RundfunkbeitragDer Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)
Aktuelles
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
ARD ZDF Beitragskonto
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
- Nachweis über Taubblindheit
- Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
- bedarfsweise weitere Nachweise
Voraussetzungen
- Empfänger von Sozialleistungen, wie z. B.:
Arbeitslosengeld II
Sozialhilfe
BAföG
Grundsicherung - oder taubblind
- oder Empfänger von Blindenhilfe
Nebenwohnung unter bestimmt Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Voraussetzung:
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist innerhalb von 2 Monaten nachdem der Bescheid ausgestellt wurde eingereicht worden.
Haben Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen.
Hierfür ist ein Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde erforderlich, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.02.2022
Stichwörter
Rundfunkgebührenbefreiung