Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag, Befreiung

    Wan können Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

    Beschreibung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sozialleistungen sind beispielsweise:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung

    Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen, siehe Link 'Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.'

    Als Empfänger von Blindenhilfe oder als taubblinder Mensch können Sie ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

    Als schwerbehinderter Mensch mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, zahlen Sie auf Antrag einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: S100002_S1000020040000000188

    Beschreibung

    Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Online erledigen

    • Rundfunkbeitrag
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

    Aktuelles

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Beschreibung

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50656 Köln

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
    • Nachweis über Taubblindheit
    • Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Voraussetzungen

    Sie sind
    • Empfänger von Sozialleistungen, wie z. B.:
      Arbeitslosengeld II
      Sozialhilfe
      BAföG
      Grundsicherung
    • oder taubblind
    • oder Empfänger von Blindenhilfe

              Nebenwohnung unter bestimmt Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    keine Angabe

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn.
    Voraussetzung:
    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist innerhalb von 2 Monaten nachdem der Bescheid ausgestellt wurde eingereicht worden.

    Haben Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen.
    Hierfür ist ein Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde erforderlich, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Rundfunkgebührenbefreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en