Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie auf Antrag von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Sozialhilfe
- BAföG (für Studierende)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag
Beschreibung
Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Online erledigen
- RundfunkbeitragDer Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)
Aktuelles
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beschreibung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
ARD ZDF Beitragskonto
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
- Nachweis über Taubblindheit
- Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
- bedarfsweise weitere Nachweise
Voraussetzungen
Sie erhalten
- Sozialleistungen oder Ihre Einkünfte überschreiten die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als 17,50 Euro (Dafür benötigen Sie einen Ablehnungsbescheid, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.)
- Blindenhilfe oder sind taubblind.
Rechtsgrundlage(n)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Beantragen Sie die Befreiung innerhalb von 2 Monaten, nachdem Sie den Bescheid zur Rundfunkbeitragspflicht erhalten haben.
In Ihrem Bewilligungsbescheid ist das Datum angegeben, ab dem die Befreiung gilt.
In Ihrem Bewilligungsbescheid ist das Datum angegeben, ab dem die Befreiung gilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen. Falls Sie aufgrund der Bearbeitungsdauer bereits Rundfunkgebühren zahlen, bekommen Sie diese erstattet oder verrechnet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF eingetragen ist, können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 11.02.2025
Stichwörter
Rundfunkgebührenbefreiung