Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Für Ihre Wohnung müssen Sie monatlich einen Rundfunkbeitrag bezahlen.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
    ·        Rundfunkgeräte,
    ·        Smartphones und
    ·        Computer
    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Diese Regelung gilt für
    ·        Familien
    ·        Wohngemeinschaften
    ·        Unverheiratete Paare
    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim?
    Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
    ·        vom Treppenhaus oder
    ·        einem Vorraum aus oder
    ·        von außen betreten können.
    Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
    Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten. Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
     

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: S100002_S1000020040000000188

    Beschreibung

    Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Online erledigen

    • Rundfunkbeitrag
      Der Online Dienst bietet die Möglichkeit, alle Themen rund um den Rundfunkbeitrag online zu erledigen.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

    Aktuelles

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Beschreibung

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50656 Köln

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
    ·        wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    ·        wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
    ·        dass diese von niemandem bewohnt wird,
    ·        dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    ·        dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Kosten

    Für Bürgerinnen und Bürger:
    ·        je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    ·        jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
    ·        ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen.
    Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en