• Rothenburgsort (Landkreis Rothenburgsort, Hamburg)

Geologische Untersuchung anzeigen

Wenn Sie Maßnahmen vornehmen wollen, mit denen Sie Daten über den geologische Untergrund gewinnen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Eine geologische Untersuchung ist eine systematische Analyse von geologischen Eigenschaften in einem bestimmten Gebiet. Sie liefert zum Beispiel Informationen über Gesteinszusammensetzung, Bodenstrukturen, geologische Formationen und Mineralvorkommen durch Methoden wie Kartierung, geophysikalische Messungen oder Bohrungen.
 
Wenn Sie eine geologische Untersuchung durchführen wollen, müssen Sie dies vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle anzeigen. Zudem müssen Sie die bei Ihren Untersuchungen gewonnenen Daten der zuständigen Stelle übermitteln.

Online-Dienst

Bohrdatenportal

ID: S100002_S1000020040000000062

Beschreibung

Geowissenschaftliche Fachdaten sind wichtige Basisinformationen für zahlreiche Fragestellungen des Untergrundes in einem urbanen Ballungsraum wie Hamburg - sei es zur Planung von Infrastrukturmaßnahmen, bei Bauvorhaben, zur Erschließung von Grundwasser oder zur Nutzung von Erdwärme, um nur einige Beispiele zu nennen.

Online erledigen

  • Bohrdatenportal
    Geowissenschaftliche Fachdaten sind wichtige Basisinformationen für zahlreiche Fragestellungen des Untergrundes in einem urbanen Ballungsraum wie Hamburg - sei es zur Planung von Infrastrukturmaßnahmen, bei Bauvorhaben, zur Erschließung von Grundwasser oder zur Nutzung von Erdwärme, um nur einige Beispiele zu nennen.

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Geologisches Landesamt

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Geologisches Landesamt (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Geologisches Landesamt)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Geologisches Landesamt

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Geologisches Landesamt

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Laufe des Verfahrens benannt. Sie müssen gegebenenfalls Unterlagen vorlegen, aus denen sich nachfolgend benannte Daten oder Informationen ergeben.
  • Bezeichnung und Zweck der Untersuchung, sowie Name und Adresse der durchführenden Person und der Auftraggeber
  • Art, Methode, voraussichtlicher Umfang und geplante Dauer der Untersuchung
  • Lage des Gebiets und wenn möglich grafische Darstellung der Messpunkte
  • bei Bohrungen geplante Bohrungsbezeichnung, Lage, Ansatzhöhe, Bohrlochverlauf, geplante Endtiefe, prognostizierte Gesteinsschichten, Bohrlochmessungen, Art des Bohrverfahrens, sowie voraussichtlicher Aufbewahrungsort und Dauer für Bohrkerne und Proben
  • bei anderen geologischen Untersuchungen wie Aufnahmen von Aufschlüssen oder Beprobungen Lage der Untersuchungspunkte, Art der Untersuchungen, Aufschlussverfahren, wenn möglich grafische Darstellungen, voraussichtlicher Aufbewahrungsort und Dauer für Gesteins- und Bodenproben
  • bei Neubearbeitungen öffentlich bereitgestellter Fachdaten und Bewertungsdaten Nachweisdaten, die zeigen, welche Fach- und Bewertungsdaten in die geologische Untersuchung einbezogen werden.

Voraussetzungen

Sie führen eine Maßnahme durch, die der Gewinnung von geologischen Daten dient.

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Geologiedatengesetz (GeolDG)
www.gesetze-im-internet.de/geoldg/__8.html

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung (Anzeige) durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige sowie die Übermittlung der gewonnenen Daten Online vornehmen:
  • Sie melden sich bei dem kostenfreien Online-Dienst an.
  • Sie füllen die Abfragemaske aus und senden diese mit samt der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen ab.
  • Ihre Anzeige geht bei der zuständigen Stelle ein und wird dort geprüft. Sollten Unterlagen oder Informationen fehlen, werden diese bei Ihnen angefordert.
  • Sie führen Ihre geplanten Maßnahmen durch.
  • Sie teilen der zuständigen Stelle Ihre gewonnen Daten über den Online-Dienst mit.
Sollten Sie keinen Gebrauch von dem Online-Dienst machen können oder wollen, setzen Sie sich bitte direkt mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

Fristen

Sie müssen geologischen Untersuchungen 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten anzeigen. Nach Beendigung der geologischen Untersuchung müssen Sie die gewonnenen Fachdaten innerhalb von 3 Monaten und die gewonnenen Bewertungsdaten innerhalb von 6 Monaten übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeige geologischer Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz ersetzt nicht die Verpflichtung der Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 49 WHG) oder Bundesberggesetz (BBergG) oder die Beantragung von wasserrechtlichen beziehungsweise bergrechtlichen Verfahren. Diese sind gesondert unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den für die Bohrlokation zuständigen Behörden einzureichen.

Handbohrungen und Bohrungen für Bauwerkselemente wie Anker, Dübel, Bohrpfähle et cetera sind nicht anzeigepflichtig.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Geologiedatengesetz am 18.02.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Bohrdatenportal

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en