Förderung von Hamburger Musiklabels

    Die Hamburger Labelförderung unterstützt kleine Musikproduktionsunternehmen / Musiklabels bei der Produktion von Tonträgern oder im Bereich Promotion/Marketing.

    Beschreibung

    Bewerben Sie sich auf eine Förderung der Hamburger Labelförderung, welche die Musikproduktionen kleiner Labels finanziell unterstützt. Damit soll die Existenz kleiner Musiklabels gesichert und somit die Vielfalt der Musikstadt Hamburg gestärkt werden.
    Durch die Labelförderung wird der eigentliche Produktionsprozess eines Projektes oder der Bereich Marketing/Promotion folglich der Veröffentlichung eines Musikprodukts gefördert.
    Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Hamburg und die Fördersumme liegt zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Es wird ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf. Es gibt jährlich zwei Förderrunden, eine im Frühjahr und eine im Herbst.. Die Antragstellenden werden durch die Kreativ Gesellschaft im Bewerbungsprozess beraten. Ein Fachgremium berät die Behörde für Kultur und Medien in der Auswahl der zu fördernden Projekte..
    Für die zweite Förderrunde in 2023 stehen noch keine Termine fest.

    Online-Dienst

    Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000008

    Beschreibung

    Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    K 12

    Ansprechpartner

    K 12 (K 12)

    Aktuelles

    K 12

    Beschreibung

    K 12

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohe Bleichen 22

    20354 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
    -       Detaillierte und schlüssige Vorhabensbeschreibung mit Finanzierungsplan (Gesamtproduktion und Teilbereich, für den Förderung beantragt wird) und Darlegung der Vermarktungsstrategie sowie der Vertriebsstrukturen
    -       Benennung der Laufzeit des Vorhabens
    -       Firmenporträt (mit Darstellung bisheriger Produktionen)
    -       Kurzporträt des zu produzierenden Künstlers
    -       Hörbeispiel(e)

    Voraussetzungen

    Anträge können von musikproduzierenden Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Hamburg gestellt werden. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen im Sinne der Regelungen der EU (weniger als zehn Beschäftigte, unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme). 
    Um Zuwendungen der Labelförderung zu bekommen, müssen die Geförderten mindestens zwei Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben. Dazu müssen sie über geeignete Vertriebsstrukturen verfügen sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.
    Das Projekt, für das Förderung beantragt wird, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
    Für das Vorhaben dürfen bei keinen anderen Stellen öffentliche Fördermittel beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln für die Hamburger Labelförderung:
    https://www.hamburg.de/contentblob/2362934/2196f66fcb433d94cba4bbd0a3bc166c/data/musik-label-foerderrichtlinien.pdf

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Rechtzeitige Befassung mit der geltenden Förderrichtlinie;
    Anfang des Jahres, bzw. im Spätsommer Möglichkeit zur Antragstellung;
    Beratung durch die Kreativ Gesellschaft im Bewerbungsablauf;
    Erstellung der Antragsunterlagen;
    Fristgerechter Antragseingang;
    Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachgremiums werden Zu- und Absagen versandt;
    Nach Erhalt einer Zusage: Ggf. Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme;
    Zuwendungsbescheide an die Zuwendungsempfänger*innen;
    Ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
    Durchführung des Projekts;
    Nach Durchführung des Projekts: Erstellen eines Verwendungsnachweises.

    Fristen

    Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder zweimal im Kalenderjahr jeweils für ein Projektzeitraum von maximal einem Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 6 Wochen bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beantragte Förderung muss zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegen. Dabei wird ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
    Konkrete Musikveröffentlichungen, der eigentliche Produktionsprozess oder die Veröffentlichung jener Produktionen können gefördert werden.
    Eine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Musikrichtungen erfolgt nicht.
    Es handelt sich um eine Projektförderung, es können auch mehrere Anträge von einem Unternehmen für verschiedene Vorhaben gestellt werden.
    Nicht gefördert werden Vorhaben, die gewaltverherrlichende bzw. -verharmlosende, volksverhetzende, pornografische oder rassistische Inhalte bzw. Begriffe zum Gegenstand haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Musiklabelförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en