Förderung von Hamburger Musiklabels
Die Hamburger Labelförderung unterstützt kleine Musikproduktionsunternehmen / Musiklabels bei der Produktion von Tonträgern oder im Bereich Promotion/Marketing.
Beschreibung
Bewerben Sie sich auf eine Förderung der Hamburger Labelförderung, welche die Musikproduktionen kleiner Labels finanziell unterstützt. Damit soll die Existenz kleiner Musiklabels gesichert und somit die Vielfalt der Musikstadt Hamburg gestärkt werden.
Durch die Labelförderung wird der eigentliche Produktionsprozess eines Projektes oder der Bereich Marketing/Promotion folglich der Veröffentlichung eines Musikprodukts gefördert.
Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Hamburg und die Fördersumme liegt zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Es wird ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf. Es gibt jährlich zwei Förderrunden, eine im Frühjahr und eine im Herbst.. Die Antragstellenden werden durch die Kreativ Gesellschaft im Bewerbungsprozess beraten. Ein Fachgremium berät die Behörde für Kultur und Medien in der Auswahl der zu fördernden Projekte..
Für die zweite Förderrunde in 2023 stehen noch keine Termine fest.
Durch die Labelförderung wird der eigentliche Produktionsprozess eines Projektes oder der Bereich Marketing/Promotion folglich der Veröffentlichung eines Musikprodukts gefördert.
Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Hamburg und die Fördersumme liegt zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Es wird ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf. Es gibt jährlich zwei Förderrunden, eine im Frühjahr und eine im Herbst.. Die Antragstellenden werden durch die Kreativ Gesellschaft im Bewerbungsprozess beraten. Ein Fachgremium berät die Behörde für Kultur und Medien in der Auswahl der zu fördernden Projekte..
Für die zweite Förderrunde in 2023 stehen noch keine Termine fest.
Online-Dienst
Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg
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zuständige Stelle
K 12
Ansprechpartner
K 12 (K 12)
Aktuelles
K 12
Beschreibung
K 12
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Kontaktperson
Herr Johannes Rösing
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 24-176
Fax: +49 40 4273 10029
Fax: 24804
E-Mail: johannes.roesing@bkm.hamburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
- Detaillierte und schlüssige Vorhabensbeschreibung mit Finanzierungsplan (Gesamtproduktion und Teilbereich, für den Förderung beantragt wird) und Darlegung der Vermarktungsstrategie sowie der Vertriebsstrukturen
- Benennung der Laufzeit des Vorhabens
- Firmenporträt (mit Darstellung bisheriger Produktionen)
- Kurzporträt des zu produzierenden Künstlers
- Hörbeispiel(e)
- Detaillierte und schlüssige Vorhabensbeschreibung mit Finanzierungsplan (Gesamtproduktion und Teilbereich, für den Förderung beantragt wird) und Darlegung der Vermarktungsstrategie sowie der Vertriebsstrukturen
- Benennung der Laufzeit des Vorhabens
- Firmenporträt (mit Darstellung bisheriger Produktionen)
- Kurzporträt des zu produzierenden Künstlers
- Hörbeispiel(e)
Voraussetzungen
Anträge können von musikproduzierenden Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Hamburg gestellt werden. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen im Sinne der Regelungen der EU (weniger als zehn Beschäftigte, unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme).
Um Zuwendungen der Labelförderung zu bekommen, müssen die Geförderten mindestens zwei Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben. Dazu müssen sie über geeignete Vertriebsstrukturen verfügen sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Das Projekt, für das Förderung beantragt wird, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Für das Vorhaben dürfen bei keinen anderen Stellen öffentliche Fördermittel beantragt werden.
Um Zuwendungen der Labelförderung zu bekommen, müssen die Geförderten mindestens zwei Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben. Dazu müssen sie über geeignete Vertriebsstrukturen verfügen sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.
Das Projekt, für das Förderung beantragt wird, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Für das Vorhaben dürfen bei keinen anderen Stellen öffentliche Fördermittel beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln für die Hamburger Labelförderung:
https://www.hamburg.de/contentblob/2362934/2196f66fcb433d94cba4bbd0a3bc166c/data/musik-label-foerderrichtlinien.pdf
https://www.hamburg.de/contentblob/2362934/2196f66fcb433d94cba4bbd0a3bc166c/data/musik-label-foerderrichtlinien.pdf
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Rechtzeitige Befassung mit der geltenden Förderrichtlinie;
Anfang des Jahres, bzw. im Spätsommer Möglichkeit zur Antragstellung;
Beratung durch die Kreativ Gesellschaft im Bewerbungsablauf;
Erstellung der Antragsunterlagen;
Fristgerechter Antragseingang;
Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachgremiums werden Zu- und Absagen versandt;
Nach Erhalt einer Zusage: Ggf. Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme;
Zuwendungsbescheide an die Zuwendungsempfänger*innen;
Ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Durchführung des Projekts;
Nach Durchführung des Projekts: Erstellen eines Verwendungsnachweises.
Anfang des Jahres, bzw. im Spätsommer Möglichkeit zur Antragstellung;
Beratung durch die Kreativ Gesellschaft im Bewerbungsablauf;
Erstellung der Antragsunterlagen;
Fristgerechter Antragseingang;
Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachgremiums werden Zu- und Absagen versandt;
Nach Erhalt einer Zusage: Ggf. Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme;
Zuwendungsbescheide an die Zuwendungsempfänger*innen;
Ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Durchführung des Projekts;
Nach Durchführung des Projekts: Erstellen eines Verwendungsnachweises.
Fristen
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder zweimal im Kalenderjahr jeweils für ein Projektzeitraum von maximal einem Jahr.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 6 Wochen bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die beantragte Förderung muss zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegen. Dabei wird ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Konkrete Musikveröffentlichungen, der eigentliche Produktionsprozess oder die Veröffentlichung jener Produktionen können gefördert werden.
Eine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Musikrichtungen erfolgt nicht.
Es handelt sich um eine Projektförderung, es können auch mehrere Anträge von einem Unternehmen für verschiedene Vorhaben gestellt werden.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die gewaltverherrlichende bzw. -verharmlosende, volksverhetzende, pornografische oder rassistische Inhalte bzw. Begriffe zum Gegenstand haben.
Konkrete Musikveröffentlichungen, der eigentliche Produktionsprozess oder die Veröffentlichung jener Produktionen können gefördert werden.
Eine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Musikrichtungen erfolgt nicht.
Es handelt sich um eine Projektförderung, es können auch mehrere Anträge von einem Unternehmen für verschiedene Vorhaben gestellt werden.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die gewaltverherrlichende bzw. -verharmlosende, volksverhetzende, pornografische oder rassistische Inhalte bzw. Begriffe zum Gegenstand haben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Musiklabelförderung