elektronischer Aufenthaltstitel

    Elektronischer Aufenthaltstitel

    Wenn Sie legal in Hamburg leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.

    Beschreibung

    Als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel besitzen, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen. 

    Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem Chip (elektronischem Speichermedium) gespeichert. 
    Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.

    Die zeitliche Gültigkeit Ihres elektronischer Aufenthaltstitel ist davon abhängig wie lange Ihr Aufenthaltsstatus gilt und wie lange Ihr Nationalpass gültig ist. Bei unbefristet erteilten Aufenthaltstiteln ist der elektronischer Aufenthaltstitel maximal zehn Jahre gültig, dann benötigen Sie eine neue Karte.

    Haben Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren, oder wurde Ihnen dieser gestohlen, ist eine Neubeantragung erforderlich, da die Passnummer auf diesem vermerkt ist.
    Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitel bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum-Ausländerangelegenheiten vornehmen oder  rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline 116 116.
     

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.

    Online erledigen

    • Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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    Sprache

    Deutsch

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    Residence Permit Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000317

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Altona bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 

     

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Mitte bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ihren gültigen Nationalpass oder Passersatz oder Ausweisersatz.
    • Sofern vorhanden, Ihren aktuellen Aufenthaltstitel bzw. Nachweis über das aktuelle Aufenthaltsrecht.
    • Bitte nutzen Sie für die Zahlung der Gebühren gerne Ihre EC-Karte anstatt Bargeld. 
    • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder der Grundsicherung erhalten, dann bringen Sie bitte Ihren Leistungsbescheid mit.
    • Sie haben den Online-Dienst bereits genutzt? Bitte bringen Sie auch alle hochgeladenen Dokumente im Original mit.
    • Ein aktuelles biometrisches Passbild.
    • Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, meldet sich die Behörde bei Ihnen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.
    • Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen elektronischen Aufenthaltstitel zu bekommen teilt Ihnen die zuständige Behörde mit. Sie können dies auch selber überprüfen, indem Sie den Online-Dienst "Aufenthaltserlaubnis Hamburg" (siehe Links) nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Dienststelle, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie, wenn Sie die Erteilung, Übertragung, Ausstellung eines Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltserlaubnis-CH, einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte beantragt haben und die Behörde diesem Antrag zugestimmt hat.
    • Sie melden sich beim für Sie zuständigen Bezirksamt und zeigen Ihr Antragsbegehren an.
    • Das Bezirksamt gibt Ihnen einen Termin zur Antragstellung im Bezirksamt.
    • Sie kommen zum vorgegebenen Termin und stellen Ihren Antrag.
      • Das Bezirksamt prüft die Erteilungsvoraussetzungen.
      • Sie bezahlen die Gebühren.
      • Bei einer positiven Entscheidung werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen.
    • Die Behörde bestellt für Sie den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sie kommen zu einem beim ersten Termin vereinbarten Abholtermin und erhalten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel.
    • Die Abholung ist bei Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte möglich.
    Wenn Sie den Vorgang online absolvieren wollen:
    • Sie nutzen den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis-Hamburg (siehe Links). Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Nachdem die zuständige Stelle Ihre Unterlagen geprüft hat, wird diese sich bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren. In Zukunft werden Sie die Möglichkeit haben einen Termin zu buchen.
    • Das Bezirksamt prüft bereits vor Ihrem ersten Termin, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen denen des schriftlichen Verfahrens.
    Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel wiedergefunden oder -erhalten haben sollten, können Sie den gesperrten Aufenthaltstitel nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
    Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.

    Fristen

    Die Antragsfrist beträgt 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen bis 8 Wochen.
    Je nach Auftragsvolumen bei der Bundesdruckerei GmbH kann nach erfolgter Beantragung ein längerer Zeitraum bis zur endgültigen Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels vergehen.

    Kosten

    Aufenthaltstitel / Aufenthaltskarten / Daueraufenthaltskarten / Aufenthaltserlaubnisse sind regelmäßig gebührenpflichtig. 
    • Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte:
      • Erstmalige Erteilung: 100 EUR
      • Verlängerung: 93-96 EUR.
      • Zweckwechsel: 98 EUR.
    • Mobiler-ICT-Karte
      • Erstmalige Erteilung: 80 EUR
      • Verlängerung: 70 EUR.
    • Niederlassungserlaubnis (je nach Rechtsgrundlage): 34,50 - 147 EUR. 
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 EUR
    • Ausstellung einer Aufenthaltskarte, einer Daueraufenthaltskarte, eines Aufenthaltsdokumentes-GB oder eines Aufenthaltsdokumentes für Grenzgänger-GB: Gebühr in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Sperr-Hotline 116 116 ist immer erreichbar. Sie ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz.
      Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.
    • Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
      Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
      Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos. Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals. Die Nutzung kostet 6 Euro.
      Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Hamburg Service) am 25.03.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Erlaubnisse, Aufenthalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en