Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

    Geldwäscheprävention

    Beschreibung

    Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche. Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
    Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.

    Online-Dienst

    Meldung zur/zum Geldwäschebeauftragten

    ID: S100002_S1000020040000000034

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst können Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor die Bestellung oder Entpflichtung von Geldwäschebeauftragten bzw. Stellvertretung melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um Geldwäsche und die Finanzierung des internationalen Terrorismus zu verhindern, legt das Geldwäschegesetz bestimmten Berufsgruppen besondere Sorgfaltspflichten auf. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist Ansprechpartner für
    a.) Finanzunternehmen, die nicht der Aufsicht der Bafin unterliegen
    b.) Versicherungsvermittler (sofern sie Lebensversicherungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck vermitteln)
    c.) Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder (sofern sie nicht Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind) bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
    d.) Immobilienmakler
    e.) Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Güterhändler)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geldwäsche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en