Elektronischen Aufenthaltstitel beantragen
benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.
Beschreibung
Als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel besitzen, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen.
Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem Chip (elektronischem Speichermedium) gespeichert.
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.
Die zeitliche Gültigkeit Ihres elektronischer Aufenthaltstitel ist davon abhängig wie lange Ihr Aufenthaltsstatus gilt und wie lange Ihr Nationalpass gültig ist. Bei unbefristet erteilten Aufenthaltstiteln ist der elektronischer Aufenthaltstitel maximal zehn Jahre gültig, dann benötigen Sie eine neue Karte.
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Beschreibung
Online erledigen
- Aufenthaltserlaubnis HamburgSie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Residence Permit Hamburg
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Harburg Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Nord Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Altona Ausländerangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Mitte Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
erforderliche Unterlagen
- Ihren gültigen Nationalpass oder Passersatz oder Ausweisersatz.
- Sofern vorhanden, Ihren aktuellen Aufenthaltstitel beziehungsweise Nachweis über das aktuelle Aufenthaltsrecht.
- Bitte nutzen Sie für die Zahlung der Gebühren gerne Ihre EC-Karte anstatt Bargeld.
- Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder der Grundsicherung erhalten, dann bringen Sie bitte Ihren Leistungsbescheid mit.
- Sie haben den Online-Dienst bereits genutzt? Bitte bringen Sie auch alle hochgeladenen Dokumente im Original mit.
- Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, meldet sich die Behörde bei Ihnen.
Voraussetzungen
- Sie müssen in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.
- Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen elektronischen Aufenthaltstitel zu bekommen teilt Ihnen die zuständige Behörde mit. Sie können dies auch selber überprüfen, indem Sie den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis-HamburgOnline-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg (siehe Links) nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4.html - § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__78.html - §§ 44 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/BJNR294510004.html#BJNR294510004BJNG001200000 - Anlage D14a zur Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d14a.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie melden sich beim für Sie zuständigen Bezirksamt und zeigen Ihr Antragsbegehren an.
- Das Bezirksamt gibt Ihnen einen Termin zur Antragstellung im Bezirksamt.
- Sie kommen zum vorgegebenen Termin und stellen Ihren Antrag.
- Das Bezirksamt prüft die Erteilungsvoraussetzungen.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Bei einer positiven Entscheidung werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen.
- Die Behörde bestellt für Sie den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sie kommen zu einem beim ersten Termin vereinbarten Abholtermin und erhalten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel.
- Die Abholung ist bei Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte möglich.
- Sie nutzen den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis-Hamburg (siehe Links). Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Dokumente hoch.
- Nachdem die zuständige Stelle Ihre Unterlagen geprüft hat, wird diese sich bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren. In Zukunft werden Sie die Möglichkeit haben einen Termin zu buchen.
- Das Bezirksamt prüft bereits vor Ihrem ersten Termin, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen denen des schriftlichen Verfahrens.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Je nach Auftragsvolumen bei der Bundesdruckerei GmbH kann nach erfolgter Beantragung ein längerer Zeitraum bis zur endgültigen Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels vergehen.
Kosten
- Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte:
- Erstmalige Erteilung: 100 EUR
- Verlängerung: 93-96 EUR.
- Zweckwechsel: 98 EUR.
- Mobiler-ICT-Karte
- Erstmalige Erteilung: 80 EUR
- Verlängerung: 70 EUR.
- Niederlassungserlaubnis (je nach Rechtsgrundlage): 34,50 - 147 EUR.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 EUR
- Ausstellung einer Aufenthaltskarte, einer Daueraufenthaltskarte, eines Aufenthaltsdokumentes-GB oder eines Aufenthaltsdokumentes für Grenzgänger-GB: Gebühr in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Hamburg Service) am 25.03.2022
Stichwörter
Erlaubnisse, Aufenthalt