• Marienthal (Landkreis Marienthal, Hamburg)

Gewerbe abmelden bei der Handwerkskammer Hamburg

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe aufgeben, müssen Sie dieses gleichzeitig abmelden.

Beschreibung


Eine Gewerbeabmeldung müssen Sie abgeben, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufgeben. Dies ist der Fall bei
vollständiger Aufgabe
Wechsel der Rechtsform
Gesellschafteraustritt
Verlegung in einen anderen Meldebezirk
Übergang nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)
Übergabe (Erbfolge, Kauf oder Pacht)
 
Bei Verlegung an einen neuen Standort außerhalb des Meldebezirks melden Sie zuerst Ihr Gewerbe am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie die Hauptniederlassung oder eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständigen Zweigstelle des Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb des Meldebezirks verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Mit der Anmeldung eines Gewerbes ermöglichen Sie der zuständigen Stelle, die Gewerbeausübung zu überwachen und statistische Daten zu erheben.

Online-Dienst

Gewerbeanzeige

ID: S100002_S1000020040000000036

Beschreibung

Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Ansprechpartner

Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)

Aktuelles

Handwerkskammer Hamburg

Beschreibung

Handwerkskammer Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Holstenwall 12

20355 Hamburg

Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage der Dokumente vor Ort
  • bei elektronischer Gewerbe-Abmeldung Selbsterklärung zur Identität
  • wenn Ihre Firma dort eingetragen ist:
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs (bei juristischen Personengesellschaften zum Beispiel GmbH, AG, eingetragener Kaufmann)
    • Kopie des Genossenschaftsregister-Auszugs
    • Kopie des Vereinsregister-Auszugs

Voraussetzungen

Ihr Gewerbe ist aktuell in Hamburg angemeldet.

Sie melden Ihr Gewerbe ab
als einzelgewerbetreibende Person oder
  • als geschäftsführungsberechtigter Gesellschafter oder Gesellschafterin einer Personengesellschaft oder
  • als persönlich haftender Gesellschafter oder Gesellschafterin einer KG oder
  • als geschäftsführungsbefugter Kommanditist oder Kommanditistin einer KG oder
  • als gesetzlicher Vertreter oder Vertreterin einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG)
wenn Sie Ihr Gewerbe
  • aufgeben,
  • in einen anderen Zuständigkeitsbereich als den bisherigen verlegen möchten oder
  • die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern möchten.

Rechtsgrundlage(n)


§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html

§ 15 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html

Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung (WiVwGebO HA
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WiVwGebOHA1991rahmen

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt oder elektronisch abmelden. Fügen Sie eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei, wenn Sie Ihr Gewerbe mittels Formblatt in schriftlicher oder elektronischer Form abmelden.

Wenn Sie die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Abmeldung" bekommen Sie im Internet.

Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben.

Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person abmelden lassen.
 
Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle.
 
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
 
Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit.
 
Sie begleichen die Gebühren.
 
Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung.
 
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht.

Fristen

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Meldebezirks oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bestätigung der Gewerbeabmeldung in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach aktueller Lage.

Kosten

Für die erstmalig ausgestellte Gewerbeabmeldung fallen keine Kosten an.
Für jede weitere Ausfertigung der Bescheinigung zahlen Sie eine Gebühr von 10 Euro.
Diese können Sie persönlich vor Ort oder schriftlich mit Kopie Ihres Ausweises anfordern. Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich anfordern, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
 

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn die Einstellung des Betriebes eindeutig feststeht und Sie Ihr Gewerbe nicht abmelden, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Gewerbeabmeldungen können Sie bei der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg und bei den Hamburger Bezirksämtern abgeben.

Die Eintragung im Handelsregister ersetzt nicht die Anzeigepflicht.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 26.06.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Betriebseinstellungen, Handwerkskammer Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en