Gewerbe abmelden bei der Handelskammer Hamburg
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe aufgeben, müssen Sie dieses gleichzeitig abmelden.
Beschreibung
Eine Gewerbeabmeldung müssen Sie abgeben, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufgeben. Dies ist der Fall bei
Bei Verlegung an einen neuen Standort außerhalb des Meldebezirks melden Sie zuerst Ihr Gewerbe am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie die Hauptniederlassung oder eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständigen Zweigstelle des Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb des Meldebezirks verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Mit der Anmeldung eines Gewerbes ermöglichen Sie der zuständigen Stelle, die Gewerbeausübung zu überwachen und statistische Daten zu erheben.
- vollständiger Aufgabe
- Wechsel der Rechtsform
- Gesellschafteraustritt
- Verlegung in einen anderen Meldebezirk
- Übergang nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)
- Übergabe (Erbfolge, Kauf oder Pacht)
Bei Verlegung an einen neuen Standort außerhalb des Meldebezirks melden Sie zuerst Ihr Gewerbe am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie die Hauptniederlassung oder eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständigen Zweigstelle des Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb des Meldebezirks verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Mit der Anmeldung eines Gewerbes ermöglichen Sie der zuständigen Stelle, die Gewerbeausübung zu überwachen und statistische Daten zu erheben.
Online-Dienst
Gewerbeanzeige
Beschreibung
Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben
Online erledigen
- GewerbeanzeigeAnmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handelskammer Hamburg, Service Center (Handelskammer Hamburg, Service Center)
Aktuelles
Handelskammer Hamburg, Service Center
Beschreibung
Handelskammer Hamburg, Service Center
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).
Kontaktperson
Service Center Handelskammer Hamburg
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage der Dokumente vor Ort
- bei elektronischer Gewerbe-Abmeldung Selbsterklärung zur Identität
- wenn Ihre Firma dort eingetragen ist:
- Kopie des Handelsregister-Auszugs (bei juristischen Personengesellschaften zum Beispiel GmbH, AG, eingetragener Kaufmann)
- Kopie des Genossenschaftsregister-Auszugs
- Kopie des Vereinsregister-Auszugs
Voraussetzungen
Ihr Gewerbe ist aktuell in Hamburg angemeldet.
Sie melden Ihr Gewerbe ab
wenn Sie Ihr Gewerbe
Sie melden Ihr Gewerbe ab
- als einzelgewerbetreibende Person oder
- als geschäftsführungsberechtigter Gesellschafter oder Gesellschafterin einer Personengesellschaft oder
- als persönlich haftender Gesellschafter oder Gesellschafterin einer KG oder
- als geschäftsführungsbefugter Kommanditist oder Kommanditistin einer KG oder
- als gesetzlicher Vertreter oder Vertreterin einer Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG)
wenn Sie Ihr Gewerbe
- aufgeben,
- in einen anderen Zuständigkeitsbereich als den bisherigen verlegen möchten oder
- die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
§ 15 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung (WiVwGebO HA
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WiVwGebOHA1991rahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
§ 15 Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung (WiVwGebO HA
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WiVwGebOHA1991rahmen
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt oder elektronisch abmelden. Fügen Sie eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei, wenn Sie Ihr Gewerbe mittels Formblatt in schriftlicher oder elektronischer Form abmelden.
Wenn Sie die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Abmeldung" bekommen Sie im Internet.
Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben.
Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person abmelden lassen.
Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit.
Sie begleichen die Gebühren.
Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer und gegebenenfalls das Registergericht.
Wenn Sie die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Abmeldung" bekommen Sie im Internet.
Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben.
Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person abmelden lassen.
Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit.
Sie begleichen die Gebühren.
Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer und gegebenenfalls das Registergericht.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Meldebezirks oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bestätigung der Gewerbeabmeldung in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach aktueller Lage.
Kosten
Für die erstmalig ausgestellte Gewerbeabmeldung fallen keine Kosten an.
Für jede weitere Ausfertigung der Bescheinigung zahlen Sie eine Gebühr von 10 Euro.
Diese können Sie persönlich vor Ort oder schriftlich mit Kopie Ihres Ausweises anfordern. Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich anfordern, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Für jede weitere Ausfertigung der Bescheinigung zahlen Sie eine Gebühr von 10 Euro.
Diese können Sie persönlich vor Ort oder schriftlich mit Kopie Ihres Ausweises anfordern. Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich anfordern, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Einstellung des Betriebes eindeutig feststeht und Sie Ihr Gewerbe nicht abmelden, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gewerbeabmeldungen können Sie bei der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg und bei den Hamburger Bezirksämtern abgeben.
Die Eintragung im Handelsregister ersetzt nicht die Anzeigepflicht.
Gewerbeabmeldungen können Sie bei der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg und bei den Hamburger Bezirksämtern abgeben.
Die Eintragung im Handelsregister ersetzt nicht die Anzeigepflicht.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.06.2024
Stichwörter
Gewerbeanzeige