Kirchensteuer Festsetzung

    Berechnung der Kirchensteuer

    Beschreibung

    Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.

    In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten.

    Nach Art. 140 des Grundgesetzes(GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben.

    Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der veranlagten oder im Abzugsverfahren erhobenen Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer.

    Online-Dienst

    ELSTER (elektronische Steuererklärung)

    ID: S100002_S1000020040000000185

    Beschreibung

    ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

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    • ELSTER (elektronische Steuererklärung)
      ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Finanzbehörde - Steuerverwaltung

    Ansprechpartner

    Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) - Landeskirchenamt Kiel (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) - Landeskirchenamt Kiel)

    Aktuelles

    Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) - Landeskirchenamt Kiel

    Beschreibung

    Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) - Landeskirchenamt Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Dänische Straße 21-35

    24103 Kiel

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Landeskirchenamt der Nordkirche in Kiel ist Ansprechpartner bei Fragen zur Berechnung der Kirchensteuer (Höhe der Kirchensteuer):
    • Es gibt dabei grundsätzlich allgemeine Auskünfte für Mitglieder aller vier u.g. Religionsgemeinschaften.
    • Für weitergehende konfessionsgebundener Fragestellungen verweist die Nordkirche bei Bedarf an die jeweilige Religionsgemeinschaft.
    • Andere Konfessionen wenden sich direkt an ihre Religionsgemeinschaft.

    Es gibt in Hamburg vier Religionsgemeinschaften, die die Kirchen-/Kultussteuer von den Finanzämtern verwalten lassen:

    1. Evangelisch-lutherische Gemeinde,
    2. Römisch-katholische Kirche,
    3. Alt-Katholische Kirche und
    4. Jüdische Gemeinde.

    Die Kultussteuer wird von der jüdischen Gemeinde erhoben.

    Daneben gibt es eine Reihe weitere Religionsgemeinschaften, z.B. die evangelisch-reformierte Kirche, die ihre Beiträge in anderer Form erheben, d.h. nicht über die Finanzämter.

    Die evangelische Nordkirche hat für alle Fragen rund um die Kirchensteuer ein eine gebührenfreie Hotline eingerichtet: 0800 1181204

    Die Postanschrift lautet: Postfach 3449, 24033 Kiel

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Kirchensteuerberechnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en