Berechnung der Kirchensteuer
Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten.
Nach Art. 140 des Grundgesetzes(GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben.
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der veranlagten oder im Abzugsverfahren erhobenen Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer.
Online-Dienst
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Beschreibung
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- ELSTER (elektronische Steuererklärung)ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) - Landeskirchenamt Kiel (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) - Landeskirchenamt Kiel)
Aktuelles
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) - Landeskirchenamt Kiel
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Landeskirchenamt Kiel
Hinweise (Besonderheiten)
- Es gibt dabei grundsätzlich allgemeine Auskünfte für Mitglieder aller vier u.g. Religionsgemeinschaften.
- Für weitergehende konfessionsgebundener Fragestellungen verweist die Nordkirche bei Bedarf an die jeweilige Religionsgemeinschaft.
- Andere Konfessionen wenden sich direkt an ihre Religionsgemeinschaft.
Es gibt in Hamburg vier Religionsgemeinschaften, die die Kirchen-/Kultussteuer von den Finanzämtern verwalten lassen:
1. Evangelisch-lutherische Gemeinde,
2. Römisch-katholische Kirche,
3. Alt-Katholische Kirche und
4. Jüdische Gemeinde.
Die Kultussteuer wird von der jüdischen Gemeinde erhoben.
Daneben gibt es eine Reihe weitere Religionsgemeinschaften, z.B. die evangelisch-reformierte Kirche, die ihre Beiträge in anderer Form erheben, d.h. nicht über die Finanzämter.
Die evangelische Nordkirche hat für alle Fragen rund um die Kirchensteuer ein eine gebührenfreie Hotline eingerichtet: 0800 1181204
Die Postanschrift lautet: Postfach 3449, 24033 Kiel
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung Hamburg
Stichwörter
Kirchensteuerberechnung