Abfallerzeugernummer Erteilung
Abfallerzeugernummer beantragen
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie bei allen abfallrechtlichen Verfahren die Ihnen erteilten Betriebsnummern angeben. Sie müssen die Betriebsnummern bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen, wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat, eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger und Erzeugerinnen sowie Entsorger und Entsorgerinnen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen, wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat, eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger und Erzeugerinnen sowie Entsorger und Entsorgerinnen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
Online-Dienst
GADSYS Vergabe Betriebsnummern
Beschreibung
Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
Online erledigen
- GADSYS Vergabe BetriebsnummernIm Rahmen der Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Gemeinsame Abfall DV-Systeme) der 16 Bundesländer wurde ein gemeinsames Datenverarbeitungs-System zur Abfallüberwachung geschaffen. Es dient zur Verarbeitung der Daten, die zur Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der gefährlichen Abfälle notwendig sind.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Fristen
Keine. Behördliche Betriebsnummern sind jedoch in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen. Die Abfallerzeugernummer muss Ihnen somit bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von Art und Umfang Ihres Antrages.
Kosten
25,00 EUR - 250,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abfall am 16.10.2023
Stichwörter
Erteilung einer Erzeugernummer